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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 23.11.2023

Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft Kerschensteinerstraße 2 82362 Weilheim

Auftraggeber: Landratsamt Weilheim-Schongau · Weilheim

Landratsamt Weilheim-Schongau hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Weilheim i.OB vergeben (Bekanntmachung vom 23.11.2023), Zuschlag an ARP Security GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 863.150 €. Eingegangen: 8 Angebote.

Zuschlag an

ARP Security GmbH Karlsfeld

Summe
863.150 €
Angebote
8
Zuschlag
23.11.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.11.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Sicherheitsdienst: Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft Kerschensteinerstraße 2 82362 Weilheim
Wo
Weilheim i.OB, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2024 bis 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.11.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in 82362 Weilheim, Kerschensteinerstraße 2 mit maximal 60 Bewohnern. Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) im gesamten Gebäudekomplex. Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und endet ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertrag das in der Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, …

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Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in 82362 Weilheim, Kerschensteinerstraße 2 mit maximal 60 Bewohnern. Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) im gesamten Gebäudekomplex. Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und endet ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertrag das in der Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des Auflösungsvertrages genannten Frist. Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang mit ausländischen Mitbürger/innen wie z. B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i. S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Zuständige Ansprechpartner/innen des Auftraggebers sind der Sachgebietsleiter des Sachgebietes 34 -Asylleistung und Integration- und der Sachbereichsleiter 34.1 -Unterbringung und Bezirksbetreuung- sowie jeweils dessen Stellvertreter. Damit der Auftraggeber seine Aufsichtspflicht über die Tätigkeiten des Auftragnehmers wahrnehmen kann, finden regelmäßige Besprechungen statt. Hierfür können im Organisationskonzept Vorschläge unterbreitet werden, die bei Zuschlagserteilung Vertragsinhalt werden. Vor Leistungsbeginn führt der Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine gemeinsame Begehung durch. Am Ende der Begehung werden dem Auftragnehmer gegen Unterzeichnung des entsprechenden Übergabeprotokolls die entsprechenden Zugangsequipments übergeben, die er entsprechend quittiert. Die insoweit verantwortlichen Personen werden dem Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung ebenfalls -spätestens im Übergabeprotokoll – inklusive dessen Stellvertreter mitgeteilt. Spätester Zeitpunkt ist auch hierfür das Übergabeprotokoll. Der ordnungsgemäße Betrieb ist möglichst auch in Notfallsituationen aufrechtzuerhalten.

Erfüllungsort

Ort
82362 Weilheim i.OB
Bundesland
Bayern
NUTS
DE21N

Verlauf

  1. 23.11.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat ARP Security GmbH erhalten, Summe 863.150 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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