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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 20.08.2026

sicherheitsbehördliche Bestattungen 01.01.2027 - 31.12.2030

Auftraggeber: Salzstadt Staßfurt · Staßfurt

Salzstadt Staßfurt hat einen Auftrag für „sicherheitsbehördliche Bestattungen 01.01.2027 - 31.12.2030“ im Salzlandkreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 10.09.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.

Die Angebotsfrist endete am 10.09.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
sicherheitsbehördliche Bestattungen 01.01.2027 - 31.12.2030
Wo
Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 10.09.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.08.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Salzstadt Staßfurt ist zuständig für Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA vom 5. Februar 2002). Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme). Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden. Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt. Das …

Ganze Beschreibung lesen

Die Salzstadt Staßfurt ist zuständig für Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA vom 5. Februar 2002). Die für den Sterbeort zuständige örtliche Sicherheitsbehörde hat gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BestattG LSA für die Bestattung zu sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln und kein anderer die Bestattung veranlasst (Ersatzvornahme). Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens für vier Vertragsjahre wurden statistische Auswertungen aus den zurückliegenden Jahren zu Grunde gelegt. Diese können unterstützend als Parameter für eine Kalkulation herangezogen werden. Sie bieten jedoch keine Gewähr dafür, dass ein analoges Aufkommen in dem ausgeschriebenen Vertragszeitraum anfällt. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 15 Bestattungen im Jahr. Somit ergibt sich für den Leistungszeitraum von 4 Jahren ein geschätzter Auftragsumfang von ca. 60 Bestattungen. Der geschätzte, erfahrungsgemäße Anteil vom Gesamtauftragsumfang machte in der Vergangenheit zu 100 % die Bestattungsform der Feuerbestattung aus. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des Glaubens, der religiösen Anschauung, einer vorab verfassten Bestattungsverfügung oder aus sonstigem wichtigen Grund die Bestattung auch in der Bestattungsform der Erdbestattung stattfinden muss. Daher ist es erforderlich, dass auch die Bestattungsform der Erdbestattung in das Leistungsverzeichnis mit aufgenommen werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Auftragsvolumen vom ermittelten voraus sichtlichen Gesamtauftragsumfang abweichen kann. Leistungsgegenstand sind alle sicherheitsbehördlichen Bestattungen im Zuständigkeitsbereich der Salzstadt Staßfurt. Der Auftrag beschränkt sich auf die Bestattungen von Personen, die innerhalb der Salzstadt Staßfurt (inkl. aller Ortsteile) verstorben sind und für die die Salzstadt Staßfurt als Sicherheitsbehörde zuständig ist. Grundsätzlich werden anonyme Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Salzstadt Staßfurt (inkl. Ortsteile) durchgeführt, soweit die Salzstadt Staßfurt nicht aufgrund einer bekannt gewordenen Verfügung der/des Verstorbenen andere Vorgaben macht.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Salzlandkreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 20.08.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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