Schülerbeförderung im Rahmen des gemäß Schülerfahrkostenverordnung vom Schulträger (Stadt Dormagen) eingerichteten Schülerspezialverkehr mit Klein- bzw. Großbussen ab 01.02.2025- 31.01.2027
Auftraggeber: Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle · Dormagen
Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle hat den Auftrag für Personenbeförderung in Rhein-Kreis Neuss am 02.01.2025 vergeben, Zuschlag an Taxi Hillmann GmbH. Eingegangen: 1–2 Angebote je Los.
Taxi Hillmann GmbH Dormagen
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 1–2 je Los
- Zuschlag
- 02.01.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 06.03.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Schülerbeförderung im Rahmen des gemäß Schülerfahrkostenverordnung vom Schulträger (Stadt Dormagen) eingerichteten Schülerspezialverkehr mit Klein- bzw. Großbussen ab 01.02.2025- 31.01.2027
- Wo
- Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.02.2025 bis 31.01.2027
- Lose
- 104 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Dormagen (Auftraggeberin) beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung folgende Leistungen zu vergeben: - LOSE 1 bis 104 Schülerbeförderung mit Großbussen bzw. Gelenkbussen zwischen verschiedenen städtischen Schulen und/oder den Übungsstätten zur Erteilung des Sportunterrichts (z. B. Turnhallen, Hallenbäder) gemäß § 8 Abs. 1 SchfkVO. Die Einsatzpläne werden in der Regel für jedes Schulhalbjahr individuell auf die Stundenpläne der Schulen ausgerichtet. Kurzfristige Änderungen sind jedoch jederzeit möglich. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, welche die auf den nächsten Seiten nähere beschriebene Beförderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ab dem 01. Februar 2025 für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31. Januar 2027 übernehmen. Die Schülerbeförderung im Rahmen des …
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Die Stadt Dormagen (Auftraggeberin) beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung folgende Leistungen zu vergeben: - LOSE 1 bis 104 Schülerbeförderung mit Großbussen bzw. Gelenkbussen zwischen verschiedenen städtischen Schulen und/oder den Übungsstätten zur Erteilung des Sportunterrichts (z. B. Turnhallen, Hallenbäder) gemäß § 8 Abs. 1 SchfkVO. Die Einsatzpläne werden in der Regel für jedes Schulhalbjahr individuell auf die Stundenpläne der Schulen ausgerichtet. Kurzfristige Änderungen sind jedoch jederzeit möglich. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, welche die auf den nächsten Seiten nähere beschriebene Beförderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ab dem 01. Februar 2025 für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31. Januar 2027 übernehmen. Die Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs erfolgt gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) vom 16. April 2005 (GV. NRW. S. 420), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2020 (SGV. NRW. S. 223). Die eingesetzten Fahrzeuge sind gemäß § 1 Nr. 4 Buchstabe d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften der Personenbeförderungsgesetze (Freistellungs-Verordnung) vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037), der unentgeltlichen Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Begleitpersonen (z. B. Lehrkräfte) vorbehalten. Die ausgeschriebenen Fahrten sind - bis auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu einem Reiterhof bei Schloss Arff - ausschließlich innerhalb des Dormagener Stadtgebietes durchzuführen. Die Stadt Dormagen beabsichtigt, die Verträge ab dem 01. Februar 2025 für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31. Januar 2027, mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr, zu vergeben. Der Umfang der benötigten Fahrzeuge (Großbusse, Gelenkbusse) wird nach dem derzeitigen Bedarf im 1. Schulhalbjahr 2024/2025 ausgeschrieben. Die hier in Frage stehenden Bereiche der Schülerbeförderung zeichnen sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegen bzw. unterliegen können, auf welche die Auftraggeberin keinen Einfluss hat. So können sich z. B. die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler und die Abfahrtsorte/Fahrtziele von Schulhalbjahr zu Schulhalbjahr, aber auch innerhalb eines Schulhalbjahres, verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer garantiert gegenüber der Auftraggeberin, die in dem jeweiligen Los bezeichneten Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen - unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen - zur Schule bzw. Übungsstätte zu befördern. Die Auftraggeberin behält sich die Vergabe des Auftrags getrennt nach LOSEN vor. Der als Anlage beigefügte Beförderungsvertrag ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Er gilt für die unter LOS 1 bis 104 aufgeführten Fahrten. Im Rahmen der Kooperation sind die Schülerinnen und Schüler zwischen dem Bettina-von-Arnim-Gymnasium, dem Leibniz-Gymnasium und der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen - jeweils dienstags, donnerstags (nur in geraden Kalenderwochen) und freitags, -jeweils um ca. 09.35 Uhr / 09.40 Uhr zu ihrer Stammschule zu befördern (einfache Fahrt). An den Unterrichtstagen, an denen Klausuren geschrieben werden (ca. 4 bis 6 x pro Schuljahr), verschiebt sich die Abfahrtzeit auf ca. 11.30 Uhr / 11.35 Uhr.
104 Lose
Hier die ersten 25 von 104 Losen. Alle Lose: Textfassung dieser Seite · Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rhein-Kreis Neuss
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA1D
Verlauf
- 16.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 06.03.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Taxi Hillmann GmbH erhalten.
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