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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 11.07.2018

Schnittbilddiagnostik – GLG Eberswalde

Auftraggeber: Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH · Eberswalde

Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in Eberswalde am 29.06.2018 vergeben, Zuschlag an Siemens Healthcare GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

Originaltitel INVP-002-2017-06 – Schnittbilddiagnostik – GLG Eberswalde

Zuschlag an

Siemens Healthcare GmbH Erlangen

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
29.06.2018

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 11.07.2018.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Medizintechnik und Medizinbedarf: Schnittbilddiagnostik – GLG Eberswalde
Wo
Eberswalde, Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.07.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Bei der geplanten Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für einen vorhandenen Magnetresonanztomographen (MRT) für das Klinikum Barnim GmbH. Der vorhandene MRT ermöglicht, aufgrund des Alters und des technischen Zustandes, keine ausreichende Erfüllung der medizinischen Anforderungen mehr. Das Klinikum Barnim hat als akademisches Lehrkrankenhaus der Charité neben der Erfüllung von Ausbildungstätigkeiten die Sicherstellung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Eberswalde und ländlichem Umkreis. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit mussten – neben den Anschaffungs- und Folgekosten der in Frage kommenden Lösungen – folgende Faktoren berücksichtigt werden: — Notwendige Veränderungen der Bausubstanz, — Anforderungen an die Logistik bzw. Sperrung von Klinikteilen für den Transportvorgang, — Dauer der Umbauphase (Zeit, in der keine MRT-Diagnostik der Patienten möglich …

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Bei der geplanten Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für einen vorhandenen Magnetresonanztomographen (MRT) für das Klinikum Barnim GmbH. Der vorhandene MRT ermöglicht, aufgrund des Alters und des technischen Zustandes, keine ausreichende Erfüllung der medizinischen Anforderungen mehr. Das Klinikum Barnim hat als akademisches Lehrkrankenhaus der Charité neben der Erfüllung von Ausbildungstätigkeiten die Sicherstellung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Eberswalde und ländlichem Umkreis. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit mussten – neben den Anschaffungs- und Folgekosten der in Frage kommenden Lösungen – folgende Faktoren berücksichtigt werden: — Notwendige Veränderungen der Bausubstanz, — Anforderungen an die Logistik bzw. Sperrung von Klinikteilen für den Transportvorgang, — Dauer der Umbauphase (Zeit, in der keine MRT-Diagnostik der Patienten möglich ist.). Die Magnetresonanztomographie (MRT, Kernspintomographie) arbeitet nicht mit Röntgenstrahlen, sondern mit Hilfe von Magnetfeldern und Radiowellen. Ein wesentlicher Bauteil eines MRT ist sein Magnet, der für den Transport nicht zerlegt werden kann. Folglich galt es zu prüfen, ob der sehr aufwändige Wechsel eines Magneten (bei Neukauf) unter Berücksichtigung der ökonomischen Aspekte vermeidbar wäre. Im Rahmen der von IngMed Aachen durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde festgestellt: — Die Erfüllung der medizinischen Anforderungen für die nächsten 8-10 Jahre ist gleichermaßen durch die Anschaffung eines neuen Gerätes oder aber durch ein umfangreiches Upgrade des vorhandenen Gerätes der Firma Siemens, — Aufgrund der baulichen Anforderungen ist, zur Vermeidung eines längeren Ausfalls in der Patientendiagnostik, im Hinblick auf die vom Klinikum Barnim zu erfüllenden Aufgaben der Daseinsvorsorge, die aufwändige Einbringung eines neuen Magneten möglichst zu vermeiden, — Die Kosten eines neuen 1,5-Tesla-MRT mit rund 900 000 zzgl. Mwst. einzuplanen sind. Auf der Basis der Stellungnahme von IngMed wurde vom Auftraggeber ein Informationsangebot für ein Upgrade des vorhandenen MRT der Fa. Siemens (Angebot-1-QT6L1N-2 vom 29.5.2018) eingeholt. Das von Siemens abgegebene Angebot beinhaltet gemäß Abstimmung mit den Anwendern und Prüfung durch IngMed alle notwendigen Komponenten, die von Klinikum Barnim als Beschaffungsbedarf definiert wurden. Das Angebot sieht darüber hinaus vor, dass das im Klinikum Barnim vorhandene (alte) Magnet weiterhin verwendet werden kann, so dass die Ausbringung des alten Magneten, die Einbringung eines neuen Magneten und die damit verbundene lange Ausfallzeit sowie Sperrung von Klinikbereichen entfiele. Die Durchführung eines Upgrades an einem vorhandenen System ist nur für den Hersteller des (Alt-)Systems möglich. Ein MRT ist als Medizinprodukt der Klasse IIa klassifiziert. Für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten ist eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Klassifizierung erfolgt nach den Klassifizierungsregeln des Anhangs IX der Richtlinie 93/42/EWG. Würde ein anderer Hersteller als Siemens den vorhandenen Magneten nutzen wollen, so wäre dies – unabhängig von der fehlenden technischen Umsetzbarkeit – alleine wg. der Notwendigkeit der Durchführung eines neuen Konformitätsbewertungsverfahrens zur Erlangung einer neue CE-Kennzeichnung nicht möglich. Der Vertrieb von MRT erfolgt ausschließlich direkt vom Hersteller, die Beschaffung über den Fachhandel ist nicht möglich. Für den Vertrieb sind die jeweiligen Landesgesellschaften des Herstellers zuständig, so dass kein grenzüberschreitender Warenverkehr erfolgen kann. Folglich kommt für die Erfüllung des Beschaffungsbedarfs nur die Fa. Siemens Healthcare GmbH in Frage. Aufgrund der Anschaffungskosten unter fällt die Beschaffung dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB sowie der VgV, welche grundsätzlich eine produktneutrale Ausschreibung im offenen Verfahren vorsehen. Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn es sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit mit sich bringen würde. Der unter a) beschriebene Beschaffungsbedarf impliziert die Notwendigkeit der Durchführung eines Upgrades des vorhandenen Systems, im dem einige Teile gegen neue Teile ausgetauscht werden und durch neue Software- und Hardwarekomponenten eine Erneuerung und eine Erweiterung der von Siemens Healthcare GmbH bereits erbrachten Leistung der Lieferung eines MRT, erfolgt. Die Regelungen des § 14 Abs. 4 Pkt. 5 VgV beschränken nicht den Umfang der „zusätzlichen Lieferleistungen“ auf einen konkreten Beschaffungswert oder Umfang. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die wesentlichsten Teile eines MRT – der Magnet und die HF-Kabine – nicht ausgetauscht werden, sind die notwendigen Updates- und Upgrades gemäß dem Angebot von Siemens Healthcare GmbH objektiv als „zusätzliche Lieferleistungen“ zu bewerten. Unabhängig von den o.g. Ausführungen sind zusätzlich die Tatbestandmerkmale nach § 14 Abs. 4 Pkt. 2 sowie Pkt. 6 VgV erfüllt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind gewahrt, sofern: (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und, (4) die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Die Entscheidung für die Durchführung eines Upgrades/Updates eines bestehenden Systems ist durch die höhere Wirtschaftlichkeit und niedrigere Störungen der laufenden Prozesse durch Umbau sowie Aus- und Einbringung des Magneten sachlich gerechtfertigt. Dies Gründe sind gleichfalls nachvollziehbar, objektiv und auftragsbezogen. Da keine anderen Anbieter als Siemens den Beschaffungsbedarf decken kann, liegt keine Diskriminierung anderer Wirtschaftsteilnehmer vor.

Erfüllungsort

Ort
Eberswalde
Bundesland
Brandenburg
NUTS
DE409

Verlauf

  1. 11.07.2018 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Siemens Healthcare GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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