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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 03.01.2017

SBH VOF 031-14 Neubau für die Stadtteilschule Lurup am Standort Luruper Hauptstraße – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.

Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg hat den Auftrag für Architektur in Hamburg am 28.10.2015 vergeben, Zuschlag an B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann Gmbh.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
28.10.2015

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 03.01.2017.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: SBH VOF 031-14 Neubau für die Stadtteilschule Lurup am Standort Luruper Hauptstraße – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.
Wo
Hamburg
Wer kann anbieten
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Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m2. In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe1der Stadtteilschule Lurup …

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Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m2 und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m2. In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe1der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollten entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstück mit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden. An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen. Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe(Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert. Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über 3 Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe). Der Neubau sollte – in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße – auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er sollte den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollten im Gegenzug aufgegeben werden. Der Neubau sollte allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollten vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m2 NGF erstellt werden. 3 der vier Sporthallenflächen sollten durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche sollte durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus sollte der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m2 NGF in dem Neubau abgebildet werden. Insgesamt war mit dem Neubau eine Fläche von 12 790 m2 NGF (inkl. Sporthallenflächen und „Community-Center“) nach DIN 277 zu realisieren. Im Einzelnen wurden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollten Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden. Generell wurden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung desbestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallenmuss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.12.2017 fertiggestellt und an die Nutzer übergeben sein. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 30 000 000 EUR brutto gem. DIN 276Kostengruppen 200-700. Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets sollte eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Tragwerksplanung GEM. § 51 HOAI: — Leistungsphase 2 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, — Leistungsphasen 3 bis 6 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen), — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf.in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen). Die Schulleitung und der ausgewählte Objektplaner nehmen in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen (Bezirk). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

Erfüllungsort

Ort
Hamburg
Kreis
Hamburg
Bundesland
Hamburg
NUTS
DE600

Verlauf

  1. 03.01.2017 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann Gmbh erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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