Samtgemeinde Artland - Straßenreinigungsleistungen
Auftraggeber: Samtgemeinde Artland · Quakenbrück
Samtgemeinde Artland hat den Auftrag für Winterdienst und Straßenreinigung im Landkreis Osnabrück am 20.10.2021 vergeben, Zuschlag an ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 122.589,27 €. Eingegangen: 1 Angebot.
ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH Neuenkirchen
- Summe
- 122.589,27 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 20.10.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 05.11.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Winterdienst und Straßenreinigung: Samtgemeinde Artland - Straßenreinigungsleistungen
- Wo
- Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2022 bis 31.12.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.11.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungNach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 1.1.2022 neu vergeben werden. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.6. des Vorjahres von einer der Parteien gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2025 möglich. …
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Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 1.1.2022 neu vergeben werden. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.6. des Vorjahres von einer der Parteien gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2025 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2025 bedarf es insoweit nicht. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Kehrleistung: Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kehrgutentsorgung: Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken — insbesondere auch verkehrsbedingter Art — sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren. Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden. Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei 2 Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um 3 Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18.00 Uhr beendet ist.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Osnabrück
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE94E
Verlauf
- 19.07.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 05.11.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH erhalten, Summe 122.589,27 €.
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