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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 07.12.2023

Reinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- sowie Glas- und Fensterreinigung) im Amtsgericht Köthen

Auftraggeber: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg hat den Auftrag für „Reinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- sowie Glas- und Fensterreinigung) im Amtsgericht Köthen“ in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 07.12.2023), Zuschlag an Menke Gebäudeservice GmbH.

Zuschlag an

Menke Gebäudeservice GmbH Leipzig

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
07.12.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 07.12.2023.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Reinigungsdienstleistungen (Gebäudeinnen- sowie Glas- und Fensterreinigung) im Amtsgericht Köthen
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.12.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- sowie Glasreinigungsleistungen) für das Amtsgericht Köthen. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.04.2024 und endet zum 31.03.2027. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.11.2026 für das Optionsjahr 2027/2028 und b) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.03.2029. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein …

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Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- sowie Glasreinigungsleistungen) für das Amtsgericht Köthen. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.04.2024 und endet zum 31.03.2027. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.11.2026 für das Optionsjahr 2027/2028 und b) bis zum 30.11.2027 für das Optionsjahr 2028/2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.03.2029. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.01.2029 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 07.12.2023 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Menke Gebäudeservice GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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