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Zuschlag erteilt Nicht offenes Verfahren (national) · veröffentlicht am 25.03.2026

Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Quedlinburg

Auftraggeber: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg hat den Auftrag für „Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Quedlinburg“ in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 25.03.2026), Zuschlag an Zehm Vertrieb und Service GmbH.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
25.03.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 25.03.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Quedlinburg
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.03.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilwettbewerb zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Quedlinburg. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschal am 01.06.2026 und endet zum 31.05.2029. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 28.02.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 28.02.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.05.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist …

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Beschränkte Ausschreibung ohne Teilwettbewerb zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Quedlinburg. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschal am 01.06.2026 und endet zum 31.05.2029. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 28.02.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 28.02.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.05.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 28.02.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 25.03.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Zehm Vertrieb und Service GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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