Reinigungs- und Winterdienste Anliegergrundstücke für die ELW (Kopie)
Auftraggeber: Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden · Wiesbaden
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden hat den Auftrag für Winterdienst und Straßenreinigung in Wiesbaden am 13.03.2024 vergeben, Zuschlag an iba gGmbH und 2 weitere. Eingegangen: 1–3 Angebote je Los.
iba gGmbH Wiesbaden
FFR GmbH Frankfurt am Main
Knettenbrech + Gurdulic FullService GmbH Wiesbaden
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 1–3 je Los
- Zuschlag
- 13.03.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 14.03.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Winterdienst und Straßenreinigung: Reinigungs- und Winterdienste Anliegergrundstücke für die ELW (Kopie)
- Wo
- Wiesbaden, Hessen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Lose
- 4 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungReinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.
4 Lose
Erfüllungsort
Verlauf
- 22.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 14.03.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat iba gGmbH und 2 weitere erhalten.
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