Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de
Auftraggeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung · Köln
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat den Auftrag für Dienstleistungen in Köln am 16.05.2022 vergeben, Zuschlag an "Was hab´ ich?" gGmbH und Einzelunternehmen aus Wetter. Obergrenze laut Bekanntmachung: 668.616 €. Eingegangen: 2–3 Angebote je Los.
- Summe
- 668.616 €
- Angebote
- 2–3 je Los
- Zuschlag
- 16.05.2022
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 20.05.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.06.2022 bis 31.05.2024
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.05.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Köln
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA23
Verlauf
- 18.02.2022 Ausschreibung veröffentlicht
- 20.05.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat "Was hab´ ich?" gGmbH und Einzelunternehmen aus Wetter erhalten, Obergrenze laut Bekanntmachung 668.616 €.