Rechtswissenschaftliches Gutachten zum Thema Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung und die Rechtsfortbildung des Antidiskriminierungsrechts
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Rechtswissenschaftliches Gutachten zum Thema Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung und die Rechtsfortbildung des Antidiskriminierungsrechts“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 01.06.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rechtswissenschaftliches Gutachten zum Thema Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung und die Rechtsfortbildung des Antidiskriminierungsrechts
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 01.06.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der ADS sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Vernetzung von Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit. Ausgangslage: Das Mandat der ADS erstreckt sich nach § 27 Abs. 1 AGG auf Anfragen aller Personen, die der Ansicht sind, wegen einer in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe benachteiligt worden zu sein. Die ADS kann Personen, die sich an sie wenden, über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen …
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Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der ADS sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Vernetzung von Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit. Ausgangslage: Das Mandat der ADS erstreckt sich nach § 27 Abs. 1 AGG auf Anfragen aller Personen, die der Ansicht sind, wegen einer in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe benachteiligt worden zu sein. Die ADS kann Personen, die sich an sie wenden, über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten zum Schutz vor Benachteiligungen informieren (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 AGG). Sie kann Beratung durch andere Stellen vermitteln (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 AGG) und sie kann eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 AGG). In Fällen, in denen eine Person eine gütliche Beilegung anstrebt, kann die oder der Unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte die Beteiligten um Stellungnahmen ersuchen, soweit die ratsuchende Person dazu ihr Einverständnis erklärt hat (§ 28 Abs. 3 AGG). Hinsichtlich des Rechtsdurchsetzungsmandats bleiben die Befugnisse der ADS im europäischen Vergleich hinter den Befugnissen anderer Gleichbehandlungsstellen zurück. Die Mehrheit der Gleichbehandlungsstellen in Europa verfügt über Möglichkeiten Opfer von Diskriminierung vor Gericht zu unterstützen, Klage zu erheben oder über das Recht bindende oder nicht bindende Entscheidungen zu treffen. Da die Mandate und Befugnisse der Gleichbehandlungsstellen europaweit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, sah die Europäische Kommission Handlungsbedarf und legte im vergangenen Jahr zwei Richtlinienentwürfe zur Regelung von Standards für Gleichbehandlungsstellen vor. Die Richtlinienentwürfe (KOM [2022] 689 final und KOM [2022] 688 final) gehen u.a. in den Bereichen Klagebefugnisse, Untersuchungs- und Entscheidungsbefugnisse über die im AGG geregelten Kompetenzen der ADS hinaus. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) befand das Mandat der ADS als zu eng gefasst. Es fehlten grundlegende Kompetenzen für die Unterstützung von Opfern und der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Evaluation des AGG aus dem Jahr 2016 attestierte eine Durchsetzungsschwäche des Antidiskriminierungsrechts infolge zahlreicher Barrieren auf dem Weg zum individuellen Rechtsschutz. Auch reichten die bestehenden Befugnisse der ADS zur Unterstützung im Bereich der Rechtsmobilisierung und Rechtsdurchsetzung nicht aus. Inwieweit Möglichkeiten bestehen, das Rechtsdurchsetzungsmandat der ADS zu stärken ist angesichts ihrer Stellung als Exekutivbehörde umstritten. Die ADS ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet (§ 25 Abs. 1 AGG). Geleitet wird die ADS von der Unabhängigen Beauftragten für Antidiskriminierung (§ 25 Abs. 3 AGG), die auf Vorschlag von der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag gewählt wird (§ 26 Abs. 1 AGG). Forschungsinteresse und Zielstellung des Auftrags: Ein rechtswissenschaftliches Gutachten soll klären, wie ein Mandat der ADS zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung gesetzlich und praktisch ausgestaltet werden könnte. Im Rahmen des Gutachtens sollen rechtliche Fragen, die im politischen Raum bislang strittig sind, beantwortet werden. Außerdem sollen konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines Mandats zur Rechtsdurchsetzung herausgearbeitet werden, die tatsächlich im AGG und in angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Prozessrecht, umsetzbar wären. Für die Erstellung des Gutachtens sind Literatur und Rechtsprechung zu sichten und auszuwerten. Das Gutachten soll einen Rechtsvergleich mit den nationalen Gleichbehandlungsstellen dreier europäischer Staaten beinhalten.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 12.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht