Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
Auftraggeber: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Salzgitter
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat einen Auftrag für Forschung und Studien in Salzgitter ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 29.06.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel 4723F10101 - Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
- Wo
- Salzgitter, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 29.06.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.05.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, im Kontext der nuklearen Endlagerung „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 StandAG). Was wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet aller Wahrscheinlichkeit nach einen Konflikt zwischen dem Sachzwang der nationalen Aufgabe der Endlagerung von hochradioaktiven Abfälle einerseits und regionalen Interessen andererseits. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung und Kompensation kann dieser jedoch abgemildert werden, sodass die Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems gelingen und eine Tolerierbarkeit des Endlagers vor Ort unterstützt werden kann. Fragen des finanziellen Ausgleichs und Förderung der regionalen Entwicklung sollen im Rahmen einer …
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, im Kontext der nuklearen Endlagerung „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 StandAG). Was wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet aller Wahrscheinlichkeit nach einen Konflikt zwischen dem Sachzwang der nationalen Aufgabe der Endlagerung von hochradioaktiven Abfälle einerseits und regionalen Interessen andererseits. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung und Kompensation kann dieser jedoch abgemildert werden, sodass die Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems gelingen und eine Tolerierbarkeit des Endlagers vor Ort unterstützt werden kann. Fragen des finanziellen Ausgleichs und Förderung der regionalen Entwicklung sollen im Rahmen einer Standortvereinbarung geregelt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Standortvereinbarung sind noch nicht abschließend geklärt. So geben etwa das StandAG und seine Begründung keine eindeutigen Handlungsaufforderungen. Der Begriff der ‚Standortvereinbarung‘ taucht nur an einer Stelle im StandAG auf, und zwar in § 10 Absatz 4. Dort heißt es, dass die Regionalkonferenzen Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung erarbeiten und bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen sind. Erste Ideen der Endlagerkommission zur Standortvereinbarung wurden weder in das Gesetz noch in seine Begründung aufgenommen. Das Forschungsvorhaben setzt hier an. Es geht von dem Begriff ‚Standortvereinbarung‘ aus, der im Gesetz nicht näher definiert ist und der aus rechtswissenschaftlicher Perspektive näher zu beleuchten ist. Dabei interessieren insbesondere die folgenden Fragen: 1) Welche Rechtsnatur und welchen Charakter könnte die Standortvereinbarung haben? 2) Welchen Inhalt könnte die Standortvereinbarung haben und welche rechtlichen Anforderungen sind an sie zu stellen? 3) Wie verhält sich die Standortvereinbarung zu den Anforderungen an ein Endlager nach StandAG und Atomgesetz (AtG)? 4) Wer sollte mit welchen Rechten an der Erarbeitung und am Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt werden? Wie sind insbesondere die Regionalkonferenzen an der Erarbeitung und dem Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt? 5) Wie ist das Verfahren zur Erarbeitung der Standortvereinbarung? Zur Beantwortung der Fragestellungen wird zunächst der Forschungsstand aufgearbeitet (Literaturrecherche). Zudem soll die Standortvereinbarung im Rahmen von mindestens drei vertiefenden Fallstudien an Regelungen gespiegelt werden, die bereits in anderen Anwendungsbereichen bestehen (Vergleichsstudie). Die gewonnenen Erkenntnisse sind im Rahmen eines transdisziplinären Workshops mit Praktiker:innen und Wissenschaflter:innen zu diskutieren und schließlich Handlungsempfehlungen für das BASE zu entwickeln. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, einen Überblick zu erstellen, welche Regelungen in vergleichbaren Anwendungsbereichen bestehen und in welchen Verfahrensschritten diese entwickelt wurden. Darauf aufbauend sollen Ableitungen für den konkreten Kontext der Endlagersuche vorgenommen werden. Dabei gilt es insbesondere die Frage zu klären, ob im Fall der Standortvereinbarung ein eigenes Gesetz (zur Regelung von kompensatorischen Ausgleichen) erlassen werden muss oder Anleihen bei bereits bestehenden Rechtsgrundlagen genommen werden können.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Salzgitter (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 19.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 19.05.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
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