Rechtsgutachten Verantwortung für Testmethodenentwicklung
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für „Rechtsgutachten Verantwortung für Testmethodenentwicklung“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 13.04.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rechtsgutachten Verantwortung für Testmethodenentwicklung
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 13.04.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.04.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIn Art. 47 der Richtlinie „RL 2010/63/EU zum Schutz der für wissen-schaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Entwicklung und Validierung alternativer Testverfahren zu unterstützen, zu beraten und zu fördern. Dagegen ist weder in der europäischen Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) noch in der Prüfmethoden-Verordnung (VO (EG) Nr. 440/2008) niedergelegt, wer die Verant-wortung dafür trägt, dass international standardisierte Testmethoden (v.a. OECD Test Guidelines, TG) entwickelt werden, die nötig sind, um die unter REACH geforderten Daten zu erarbeiten. Ohne Prüfmethoden sind die Informationsanforderungen nach REACH nicht zu erfüllen. Daher ist die Frage, wer die Verantwortung für die Entwicklung und Validierung von Testmethoden für REACH trägt, von großer Bedeutung. Diese Frage braucht spezielle europarechtliche Expertise, die im Referat C II 6 nicht vorhanden ist. Die personelle Kapazität, sie in anderen Referaten des BMUV zu beantworten, ist dort nicht vorhanden. Für eine belastbare Darstellung der Rechtssituation ist daher ein Rechtsgutachten nötig.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 10.03.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.04.2023 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt