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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 14.02.2025

Rahmenvereinbarung zu Rechtsfragen des Atomrechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts

Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für Rechtsberatung in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 11.03.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 11.03.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Rechtsberatung: Rahmenvereinbarung zu Rechtsfragen des Atomrechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 11.03.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das BMUV ist innerhalb der Bundesrepublik federführend für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständig. Die Verfassung weist dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit in diesem Bereich zu und ermöglicht, wie durch das Atomgesetz (AtG) vorgenommen, die Ausführung der Bundesgesetze in Bundesauftragsverwaltung vorzusehen. Darüber hinaus ist das BMUV in einigen das Atomgesetz betreffenden Bereichen auch originäre Verwaltungsbehörde und für den Erlass von Verwaltungsakten zuständig. Das BMUV, benötigt fortlaufend Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Atomrechts, zum Atomgesetz und den sonstigen atomrechtlichen Vorschriften sowie im Rahmen der Aufsicht über den Vollzug des Atomrechts. Dies umfasst auch Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sowie europarechtliche Aspekte und solche …

Ganze Beschreibung lesen

Das BMUV ist innerhalb der Bundesrepublik federführend für das Atom- und Strahlenschutzrecht zuständig. Die Verfassung weist dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit in diesem Bereich zu und ermöglicht, wie durch das Atomgesetz (AtG) vorgenommen, die Ausführung der Bundesgesetze in Bundesauftragsverwaltung vorzusehen. Darüber hinaus ist das BMUV in einigen das Atomgesetz betreffenden Bereichen auch originäre Verwaltungsbehörde und für den Erlass von Verwaltungsakten zuständig. Das BMUV, benötigt fortlaufend Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Atomrechts, zum Atomgesetz und den sonstigen atomrechtlichen Vorschriften sowie im Rahmen der Aufsicht über den Vollzug des Atomrechts. Dies umfasst auch Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sowie europarechtliche Aspekte und solche des internationalen Völkerrechts. Das BMUV ist regelmäßig Adressat von Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen, die einen atomrechtlichen Bezug haben. Diese Anträge stehen oft im Zusammenhang mit vergangenen und aktuellen Rechtssetzungs-, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, mit hohen Streitwerten und sind häufig mit umfassendem Prüfbedarf verbunden, für den in einigen Fällen eine anwaltliche Beratung erforderlich ist. Ablehnende bzw. teilweise ablehnende UIG-Bescheide führen zudem regelmäßig zu sich hieran anschließenden Widerspruchs- sowie Klageverfahren, die weitere anwaltliche Unterstützung und ggf. Vertretung vor den Gerichten erforderlich werden lassen. Ergänzend können bei einer Vielzahl der rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich die möglichen Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren zu bedenken sein. Die hierdurch hervorgerufene Komplexität der rechtlichen Fragestellungen erfordert ebenfalls eine anwaltliche Unterstützung. Im Rahmen dieser atomrechtlichen Zuständigkeit besteht immer wiederkehrender Unterstützungsbedarf in Rechtsfragen des Atomrechts, teilweise mit Bezug zum Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, sowie auch des Rechts der nuklearen Sicherung und des Vollzugs des Atomrechts. Unterstützungsbedarf besteht insbesondere - bei allgemeinen rechtlichen Fragen des Atomrechts einschließlich des Rechts der nuklearen Sicherung, des Vollzugs des Atomgesetzes oder der atomrechtlichen Verordnungen; - bei Fragen im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, soweit ein atomrecht-licher Zusammenhang besteht; - bei Fragen des Europarechts oder des internationalen Völkerrechts, soweit ein atom-rechtlicher Zusammenhang besteht; - bei Angelegenheiten wie etwa Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, soweit ein atomrechtlicher Zusammenhang besteht. Darüber hinaus übernimmt die/der AN die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den obenstehenden Fragen, soweit erforderlich.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 14.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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