Rahmenvereinbarung für die Verdolmetschung in Gebärdensprache
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für „Rahmenvereinbarung für die Verdolmetschung in Gebärdensprache“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 16.04.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rahmenvereinbarung für die Verdolmetschung in Gebärdensprache
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 16.04.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Rahmenvereinbarung soll dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) die Möglichkeit geben, bedarfsgerecht und flexibel auf Dolmetschung oder Übertragung in Gebärdensprache zurückzugreifen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a) Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Übersetzungsleistungen von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache (DGS)/ Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und umgekehrt - simultan und konsekutiv. b) Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln abgerufen (Einzelbeauftragung). c) Die Übersetzungsleistungen werden in der Regel im Rahmen von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächsrunden und Gesprächen - sowohl in Präsenz als auch in Online-Formaten - erbracht. d) Es ist von ein bis zwei Terminen pro Monat auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen der AN über das …
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Die Rahmenvereinbarung soll dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) die Möglichkeit geben, bedarfsgerecht und flexibel auf Dolmetschung oder Übertragung in Gebärdensprache zurückzugreifen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a) Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Übersetzungsleistungen von deutscher Lautsprache in deutsche Gebärdensprache (DGS)/ Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und umgekehrt - simultan und konsekutiv. b) Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln abgerufen (Einzelbeauftragung). c) Die Übersetzungsleistungen werden in der Regel im Rahmen von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Gesprächsrunden und Gesprächen - sowohl in Präsenz als auch in Online-Formaten - erbracht. d) Es ist von ein bis zwei Terminen pro Monat auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass die Leistungen der AN über das ganze Jahr verteilt in Anspruch genommen werden und somit nicht bestimmte Zeiträume (z. B. in der parlamentarischen Sommerpause) ausgeschlossen werden können. Ein Recht der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers (AN) auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. e) Ungefähr 80 Prozent der Termine werden in Berlin stattfinden. Darüber hinaus sind Termine an verschiedenen Orten innerhalb Deutschlands einzuplanen. Diese Termine können durch Unterauftragnehmer wahrgenommen werden. Die Zustimmung nach § 6 des Vertrags gilt in diesen Fällen als erteilt; im Übrigen bleibt § 6 des Vertrages unberührt.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 19.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht