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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 11.09.2020

Rahmenvereinbarung Externer Dienstleister zur Abholung, zum Transport und zur Aufnahme abgegebener, weggenommener oder ggf. eingezogener Gifttiere gem. dem Gifttiergesetz NRW

Auftraggeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat den Auftrag für Dienstleistungen im Kreis Recklinghausen am 25.01.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bingen am Rhein. Eingegangen: 2 Angebote.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Bingen am Rhein

Summe
nicht plausibel
Angebote
2
Zuschlag
25.01.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 03.02.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Rahmenvereinbarung Externer Dienstleister zur Abholung, zum Transport und zur Aufnahme abgegebener, weggenommener oder ggf. eingezogener Gifttiere gem. dem Gifttiergesetz NRW
Wo
Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2021 bis 31.12.2025

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.02.2021, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 1.1.2021 in Kraft tritt, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie Nr. 7 und 8 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als Sonderordnungsbehörde zuständig. Für Halter*innen giftiger Tiere gibt es gem. § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW neben der übergangsweisen Bestandshaltung die Möglichkeit, auf die …

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Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 1.1.2021 in Kraft tritt, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie Nr. 7 und 8 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als Sonderordnungsbehörde zuständig. Für Halter*innen giftiger Tiere gibt es gem. § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW neben der übergangsweisen Bestandshaltung die Möglichkeit, auf die Haltung der giftigen Tiere zu verzichten. Diese Verzichtserklärung muss dem Landesamt im Zusammenhang mit der nach § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW geforderten Anzeige der bisherigen Haltung giftiger Tiere nach Art und Anzahl binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zugehen. Die somit auf die weitere Haltung giftiger Tiere verzichtenden Personen haben diese Tiere dem Landesamt zu überlassen. Das Landesamt sorgt in diesem Fall für die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Kosten des Landes. Für die aus den §§ 4 und 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (fachgerechte Abholung, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte sowie sichere Unterbringung abgegebener und aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die in der Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW genannte „Überlassung an eine vom Landesamt mit der Abholung der Tiere beauftragte Person“ ist das LANUV aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DEA36

Verlauf

  1. 11.09.2020 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 03.02.2021 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bingen am Rhein erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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