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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 06.03.2025

Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.04.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 15.04.2025, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 15.04.2025, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.04.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die private Nutzung von gewerblich zugelassenen Pkw durch Angestellte oder Selbständige (im Folgenden Dienstwagen genannt, gewöhnlich auch Firmen- oder Geschäftswagen) stellt einen Sachbezug als Teil des Einkommens dar - den geldwerten Vorteil. Dafür fallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens nicht voll besteuert wird, bestehen Steuervorteile - das Dienstwagenprivileg. Solche Steuervorteile erzeugen laut Auffassung des Umwelt-bundesamt (UBA) umweltschädliche Anreize und werden deshalb als umweltschädliche Subvention eingestuft (Burger/Bretschneider 2021). Die Berechnung des Subventionsvolumens ist herausfordernd. Ein Referenzwert muss ermittelt werden, bei dem der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens voll besteuert wird - d. h. kein ökonomischer Vorteil mehr durch die …

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Die private Nutzung von gewerblich zugelassenen Pkw durch Angestellte oder Selbständige (im Folgenden Dienstwagen genannt, gewöhnlich auch Firmen- oder Geschäftswagen) stellt einen Sachbezug als Teil des Einkommens dar - den geldwerten Vorteil. Dafür fallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens nicht voll besteuert wird, bestehen Steuervorteile - das Dienstwagenprivileg. Solche Steuervorteile erzeugen laut Auffassung des Umwelt-bundesamt (UBA) umweltschädliche Anreize und werden deshalb als umweltschädliche Subvention eingestuft (Burger/Bretschneider 2021). Die Berechnung des Subventionsvolumens ist herausfordernd. Ein Referenzwert muss ermittelt werden, bei dem der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens voll besteuert wird - d. h. kein ökonomischer Vorteil mehr durch die Bereitstellung eines Dienstwagens im Vergleich zu einem privaten Pkw besteht. Das UBA geht von einem Subventionsvolumen in Höhe von mindestens 3,1 Mrd. Euro pro Jahr aus (Burger/Bretschneider 2021). Die Datenbasis der zugrundeliegenden Studie ist allerdings veraltet. Aktuellere Studien schätzen das Volumen höher ein und reichen bis zu jährlichen 13,7 Mrd. Euro (Dalder et al. 2024). Deren Methoden unterscheiden sich mitunter stark von der, die der bisherigen UBA-Einschätzung zugrunde liegt. Da es keine offiziellen Statistiken zur privaten Dienstwagennutzung gibt und die verfügbaren Daten lückenhaft sind, werden die Quantifizierungen von verschiedenen Annahmen beeinflusst. Das Projekt soll die fachliche Voraussetzung für eine aktualisierte Einschätzung des UBA zur Höhe des Subventionsvolumens durch das Dienstwagenprivileg schaffen. Das Projekt zielt auf Folgendes ab: - Das Konzept der Steuerneutralität soll transparent und kritisch dargelegt werden. - Mithilfe möglichst aktueller Daten soll das Subventionsvolumen modellbasiert quantifiziert werden. - Die Ergebnisse der Schätzungen des Subventionsvolumens sollen nach Antriebsart differenziert werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 06.03.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 11.04.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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