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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 11.02.2020

Planungsleistungen für „Neue Grundschule in 09221 Neukirchen" Los 03

Auftraggeber: Gemeinde Neukirchen · Neukirchen

Gemeinde Neukirchen hat den Auftrag für Architektur im Erzgebirgskreis am 11.05.2020 vergeben, Zuschlag an iproplan Planungsgesellschaft mbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 409.600 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

iproplan Planungsgesellschaft mbH Chemnitz

Summe
409.600 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
11.05.2020

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 11.09.2020.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Planungsleistungen für „Neue Grundschule in 09221 Neukirchen" Los 03
Wo
Erzgebirgskreis, Sachsen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
bis 31.08.2020

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.09.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Planungsleistungen technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 (gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Entwurf Anlagengruppe 6) des § 53 HOAI zum Vorhaben „Neubau Schulkomplex Neukirchen bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen“, Los 3: Technische Ausrüstung gemäß der §§ 53 bis 56 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 2 mit Option auf die Leistungsphasen 3 bis 9. Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach § 55 HOAI mit dem Ziel einer Kostenschätzung nach DIN 276. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht als Option. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Leistungsphase 0 (Bedarfsplanung in Anlehnung an DIN 18025) vor. Die Gemeinde …

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Planungsleistungen technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 (gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Entwurf Anlagengruppe 6) des § 53 HOAI zum Vorhaben „Neubau Schulkomplex Neukirchen bestehend aus Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle nebst Freianlagen“, Los 3: Technische Ausrüstung gemäß der §§ 53 bis 56 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 2 mit Option auf die Leistungsphasen 3 bis 9. Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 2 (Vorplanung) nach § 55 HOAI mit dem Ziel einer Kostenschätzung nach DIN 276. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht als Option. Der AG behält sich das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vorzunehmen. Dem AG liegen Planungsleistungen der Erstellung der Leistungsphase 0 (Bedarfsplanung in Anlehnung an DIN 18025) vor. Die Gemeinde Neukirchen hat aufgrund des steigenden Bedarfes den Neubau einer Grundschule mit Hort und Einfeldsporthalle beschlossen. Der hierfür erarbeitete Bebauungsplan liegt bereits genehmigt vor. Das zukünftige Baugrundstück befindet sich nördlich der S 258 (Stollberger Straße) im Ortseingangsbereich aus südwestlicher Richtung und wurde zuletzt landwirtschaftlich genutzt. Die Planung für die äußere Erschließung sowie den Anbau der als Erschließung dienenden Forststraße und die Anbindung an den ÖPNV durch die Errichtung einer neuen Bushaltestelle unmittelbar in der Nähe des Baugrundstückes laufen bereits und werden bis zum Jahresende weitestgehend abgeschlossen. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 1,75 ha und weist eine Hanglage in nordöstlicher Richtung auf. Der Höhenunterschied beträgt ca. 10 Meter. Planungsgegenstand ist die Planung der Technischen Ausrüstung in den genannten Anlagengruppen der §§ 53 bis 56 HOAI unter Berücksichtigung der im Los 1 des Vergabeverfahrens zu vergebenden Architektenplanung der erforderlichen baulichen Anlagen und Außenanlagen. Bei der Anordnung der Gebäudeteile legt der Nutzer Wert darauf, dass Hort- und Schulbetrieb sich gegenseitig nicht stören sollen. Gleichzeitig sind Synergien durch mögliche gemeinsame Nutzung von Räumen erwünscht. Die Schule ist 2-zügig zu planen. Die vorläufig ermittelten Nutzungsflächen betragen ca. 3 000 m2 für Schule und Hort. Die Einfeldsporthalle ist gemäß DIN 18032 als Standardschulsporthalle mit 5,5 Meter lichter Höhe zu planen. Es ist vorgesehen, im August 2020 den Fördermittelantrag und Bauantrag einzureichen. Die Bauzeit ist von Mai 2021 bis Juli 2022 geplant. Die Nutzungsaufnahme mit Schuljahresbeginn 2022/2023. Die Gesamtkosten betragen ca. 14 Millionen Euro (brutto).

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Sachsen
NUTS
DED42

Verlauf

  1. 11.02.2020 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 11.09.2020 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat iproplan Planungsgesellschaft mbH erhalten, Summe 409.600 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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