Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 01.10.2025
Auftraggeber: Techniker Krankenkasse · Hamburg
Techniker Krankenkasse hat den Auftrag für Medizintechnik und Medizinbedarf in Hamburg am 01.07.2024 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Siehe im Feld "Allgemeine Informationen".
Einzelunternehmen aus Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 01.07.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Medizintechnik und Medizinbedarf: Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 01.10.2025
- Wo
- Hamburg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren "Open-House-Rabattverträge", "Open-House-Biologika-Rabattverträge" und Open-House-Originale-Rabattverträge" mit einem Rabattbeginn zum in der Kurzbezeichnung genannten Datum. Die TK verfolgt mit den Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. …
Ganze Beschreibung lesen
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren "Open-House-Rabattverträge", "Open-House-Biologika-Rabattverträge" und Open-House-Originale-Rabattverträge" mit einem Rabattbeginn zum in der Kurzbezeichnung genannten Datum. Die TK verfolgt mit den Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Für den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Verfahren sowie ggf. die Beteiligung weiterer Krankenkassen wird auf die ursprünglichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) verwiesen. Alle weiteren Informationen sind den jeweiligen Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die ursprünglichen Bekanntmachungen der Open-House-Verfahren sowie die vorliegende Bekanntmachung betreffen nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgen diese Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist. Die Angaben unter "Informationen über den Gewinner" sind irrelevant. Die zum genannten Datum erfolgten Vertragsschlüsse werden um eine größere Übersichtlichkeit zu gewährleisten allesamt unter "Allgemeine Informationen" aufgeführt.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Hamburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Hamburg
Verlauf
- 21.11.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Siehe im Feld "Allgemeine Informationen" erhalten.
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