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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 22.07.2024

Online-Unterweisungen für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2028

Auftraggeber: Bundesinstitut für Berufsbildung · Bonn

Bundesinstitut für Berufsbildung hat einen Auftrag für Schulung und Weiterbildung in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 23.08.2024, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Schulung und Weiterbildung: Online-Unterweisungen für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2028
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 23.08.2024, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

1) § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 12 Arbeitsschutzgesetz Es werden in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen benötigt: 1. Grundregeln 2. Erste Hilfe 3. Brandschutz 4. Bildschirmarbeit 5. Telearbeit/Mobiles Arbeiten 2) Art. 39 Abs. 1 DSGVO Es werden mindestens in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften benötigt (insb. des BDSG und der DSGVO): 1. Ziele der DSGVO 2. Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 3. Vorgehen bei einem Datenschutzvorfall 4. Rechte betroffener Personen 3) Informationssicherheit Für den Bereich Informationssicherheit müssen die Online-Unterweisungen Inhalte enthalten, mit denen die Beschäftigten einen Bezug zum Arbeitsalltag in der Behörde verknüpfen können (Bsp.: Erläuterung von …

Ganze Beschreibung lesen

1) § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 12 Arbeitsschutzgesetz Es werden in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen benötigt: 1. Grundregeln 2. Erste Hilfe 3. Brandschutz 4. Bildschirmarbeit 5. Telearbeit/Mobiles Arbeiten 2) Art. 39 Abs. 1 DSGVO Es werden mindestens in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften benötigt (insb. des BDSG und der DSGVO): 1. Ziele der DSGVO 2. Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 3. Vorgehen bei einem Datenschutzvorfall 4. Rechte betroffener Personen 3) Informationssicherheit Für den Bereich Informationssicherheit müssen die Online-Unterweisungen Inhalte enthalten, mit denen die Beschäftigten einen Bezug zum Arbeitsalltag in der Behörde verknüpfen können (Bsp.: Erläuterung von möglichen Angriffsmethoden, die auch eine Bedrohung in Behörden darstellen, z. B. Phishing-Mails). Die Inhalte der genannten Unterweisungsthemen sind fortlaufend zu aktualisieren und somit im-mer auf neustem Stand der gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Die Online-Unterweisungen müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung zu bearbeiten sein und somit auch mit Hilfe eines Vorlesetools durchgeführt werden können. Die einzelnen Unterweisungsmodule müssen mit einem umfangreichen Wissenstest abschließen; bei erfolgreichem Abschluss erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat. Die erstellten Zertifikate müssen zum Nach-weis jederzeit über das System abrufbar sein. Die Anzahl der zum Bestehen richtig zu beantwor-tenden Fragen kann der Auftraggeber selbstständig vorgeben. Die Unterweisungen sind von den Beschäftigten in einem jährlichen, von den Auszubildenden in einem halbjährlichen Turnus zu bearbeiten. Die entsprechende Einstellung/Zuweisung der Modul-Taktungen erfolgt durch den Auftraggeber. Des Weiteren muss spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Zertifikats eine automatische Erinnerung via E-Mail an die einzelnen Beschäftigten erfolgen. Diese soll im ersten Schritt erinnern, dass die Zertifikate abzulegen sind. Sofern Mitarbeitende dies nicht im vorgegebenen Zeit-raum erledigen, ist im zweiten Schritt eine E-Mail mit einer letzten Frist zur Bearbeitung zu versen-den. Es muss eine persönliche Anmeldung mit Mailadresse und Vor- bzw. Nachname möglich sein. Vor Abschluss eines Vertrages muss ein Test der Online-Unterweisung für den Auftraggeber ermöglicht werden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 22.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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