Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in Bonn am 06.07.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Mönchengladbach. Eingegangen: 11 Angebote.
Einzelunternehmen aus Mönchengladbach
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 11
- Zuschlag
- 06.07.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 13.07.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Sicherheitsdienst: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 28.04.2022 bis 30.04.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.07.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m2), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden. Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen: — Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 9.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00:00 …
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Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m2), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden. Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen: — Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 9.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00:00 Uhr. Die Start-Up-Phase ist für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den Auftragnehmer (AN) vorgesehen, — Der AN setzt eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung muss montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort sein, — Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein: a) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Hauptpforte ist in Zweifachbesetzung zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr. b) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes/Kontrolldienstes ist wie folgt durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr und von 18.15 bis 00.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr, Einfachbesetzung von 6.15 bis 20.00 Uhr, Zweifachbesetzung von 20.00 bis 00.00 Uhr. c) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Sicherheitszentrale erfolgt in Zweifachbesetzung kalendertäglich (Mo-So inkl. Feiertage) von 00.00 bis 24.00 Uhr (24/7). Eine Wachleitung wird montags bis samstags (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr täglich vor Ort in der Sicherheitszentrale eingesetzt und übernimmt Aufgaben des Alarmdienstes. — Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst sowie Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet, — Der AN hat zudem ein manuelles Wachbuch und ein Wächterkontrollsystem zu stellen, — Die AG hat die Option von dem AN die Umstellung des manuellen Wachbuchs auf ein elektronisches Wachbuch zu verlangen. Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein – auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages – Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 26.03.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 13.07.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Mönchengladbach erhalten.
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