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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 12.12.2023

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe v. Dienstleistungen Schädlingsbekämpfung u. -smonitoring BPOL AFZ II, 51147 Köln u. BPOL Dir., 53757 Sankt Augustin, VOEK 265-23

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für Schädlingsbekämpfung und Hygiene in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 29.01.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 29.01.2024, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Schädlingsbekämpfung und Hygiene: Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe v. Dienstleistungen Schädlingsbekämpfung u. -smonitoring BPOL AFZ II, 51147 Köln u. BPOL Dir., 53757 Sankt Augustin, VOEK 265-23
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 29.01.2024, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring a) Grundleistung Schädlingsbekämpfung Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Durchführung der Schädlingsbekämpfung in Anlehnung an die DIN EN 16636 zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN verpflichtet sich, nur solche Bekämpfungsmittel zu verwenden, die den aktuellsten Technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die AG ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen an Ort und Stelle zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, von sich aus alle Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Schädlingsneubefall verhindern können. Er berät die AG umfassend. Es sind vor Beginn der Bekämpfung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten der AG bzw. des Nutzers …

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Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring a) Grundleistung Schädlingsbekämpfung Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Durchführung der Schädlingsbekämpfung in Anlehnung an die DIN EN 16636 zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN verpflichtet sich, nur solche Bekämpfungsmittel zu verwenden, die den aktuellsten Technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die AG ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen an Ort und Stelle zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, von sich aus alle Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Schädlingsneubefall verhindern können. Er berät die AG umfassend. Es sind vor Beginn der Bekämpfung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten der AG bzw. des Nutzers mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen. Für alle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gilt, beim Einsatz von elektronischen Fallen nur ohne Funkanbindung. b) Grundleistung Schädlingsmonitoring Die aufgeführten Grundleistungen sind laufend nach einem festen Turnus auszuführen. Der AN führt vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung von Schädlingsbefall (Monitoring) sowie die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen durch. Das Schädlingsmonitoring umfasst die Überprüfung des vorhandenen Systems inkl. der Fallen. Vor jeder Maßnahme ist durch den AN zu prüfen und zu dokumentieren, ob eine Bekämpfung der Tiere erlaubt ist. Eventuell erforderliche behördliche Freigaben (z. B. für Beseitigung bzw. Verlegung von Hornissennestern) sind vorab durch den AN einzuholen. Die Dokumentation ist so anzulegen, dass die zu bekämpfenden Organismen, die Mittelverwendung hinsichtlich Art, Menge, Konzentration und Dosierung, das Ausbringungsverfahren, ggf. Dekontamination und Vorsichtsmaßnahmen, sowie Ort und Zeit der Anwendung festgehalten werden. Nach jeder Bekämpfung sind der AG schriftlich alle präventiven oder flankierenden Maßnahmen (sowohl bauliche als auch organisatorische) vorzuschlagen, die erforderlich sind, um einen erneuten Befall zu verhindern.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 12.12.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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