Objektplanung Gebäude – Neubau Feuerwehrhaus
Auftraggeber: Stadt Werdohl – Der Bürgermeister · Werdohl
Stadt Werdohl – Der Bürgermeister hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Märkischer Kreis ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 14.06.2021 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Objektplanung Gebäude – Neubau Feuerwehrhaus
- Wo
- Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 14.06.2021, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.08.2021 bis 30.06.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.05.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Werdohl hat für die nächsten 3 Jahre eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung erhalten, auch in Zukunft keine hauptamtliche Feuerwache betreiben zu müssen. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Werdohl wurde von der Bezirksregierung u. a. an die Auflage geknüpft, dass Hilfsfristen von max. 8 Minuten einzuhalten sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich, da die aktuellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Anforderungen nicht dauerhaft ausreichen. Dieses Feuerwehrhaus soll später ggf. zu einer hauptamtlichen Wache erweitert werden. Diese Erweiterbarkeit ist in den anrechenbaren Kosten bereits enthalten und soll baulich bereits umgesetzt werden. Lediglich die funktionale Umnutzung in eine hauptamtliche Wache soll später erfolgen. Gegenstand dieses VgV-Verhandlungsverfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Anlage …
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Die Stadt Werdohl hat für die nächsten 3 Jahre eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung erhalten, auch in Zukunft keine hauptamtliche Feuerwache betreiben zu müssen. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Werdohl wurde von der Bezirksregierung u. a. an die Auflage geknüpft, dass Hilfsfristen von max. 8 Minuten einzuhalten sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen ist der Neubau eines Feuerwehrhauses erforderlich, da die aktuellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Anforderungen nicht dauerhaft ausreichen. Dieses Feuerwehrhaus soll später ggf. zu einer hauptamtlichen Wache erweitert werden. Diese Erweiterbarkeit ist in den anrechenbaren Kosten bereits enthalten und soll baulich bereits umgesetzt werden. Lediglich die funktionale Umnutzung in eine hauptamtliche Wache soll später erfolgen. Gegenstand dieses VgV-Verhandlungsverfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Anlage 10 HOAI sowie besonderer Leistungen Weitere, für das Projekt erforderliche Leistungen wie (u. a.): Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Geotechnik, Schadstoffuntersuchungen / -Sanierung, Vermessung und Immissionsschutzgutachten, Werden separat durch den AG vergeben und sind daher nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Die zu beauftragenden Leistungen umfassen auch Beratungsleistungen im Bereich der „Objektplanung Freianlagen“ und der „Objektplanung Verkehrsanlagen“ in geringem Umfang (vgl. Anlage 04). Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgt die Beauftragung in nachfolgenden Stufen: 1. Stufe: LPH 1-2, 2. Stufe: LPH 3-4, 3. Stufe: LPH 5-8, 4. Stufe: LPH 9. Das Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Werdohl (Löschzug Stadt Mitte) soll als eingeschossige, nicht unterkellerte Fahrzeughalle mit zweigeschossigen Anbauten zur Aufnahme der Räume für die Einsatz-, Übungs-, und Schulungsabwicklung geplant werden. Bei der Planung des Gebäudes muss die DIN 14092 sowie alle weiteren zu berücksichtigenden aktuellen Vorschriften wie Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen sowie sonstige einschlägige Regelungen des Arbeitsschutzes usw., insbesondere jener, die für Feuerwehren und Einrichtungen der Feuerwehr gelten, berücksichtigt werden. Grundlage der Planung sind außerdem die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die BauO NRW 2018. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Überlegungen zur zukünftigen Nutzung ein erstes Konzept darstellen und nicht abschließend sind.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Märkischer Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA58
Verlauf
- 17.05.2021 Ausschreibung veröffentlicht
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