Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz
Auftraggeber: Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf · Mainz
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf hat einen Auftrag für Personenbeförderung in Mainz ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 27.10.2026 möglich. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Vergabestelle wählt aus, wer ein Angebot abgeben darf. Sobald ein Ergebnis veröffentlicht ist, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz
- Wo
- Mainz, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 27.10.2026, 23:59 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 72 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIm Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, auf allen 25 Stellplätzen dauerhaft ein Carsharing-Angebot während der gesamten Laufzeit der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu betreiben. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat exakt, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Mainz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB35
Verlauf
- 20.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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