NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Auftraggeber: Stadt Bedburg · Bedburg
Stadt Bedburg hat das Vergabeverfahren für Telekommunikation in Stadt Bedburg aufgehoben.
Vom Auftraggeber aufgehoben
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 22.01.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 22.01.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Telekommunikation: NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
- Wo
- Stadt Bedburg, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 5 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.01.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Bedburg verfolgt das Ziel, einen flächendeckenden und hochleistungsfähigen Next Generation Access – Breitbandausbau (NGA) voranzutreiben. Adressen, die innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach den jeweils spezifischen Aufgreifschwellen als unterversorgt gelten, soll nach dem NGA-Breitbandausbau eine nachhaltige, bedarfsgerechte, hochleistungsfähige, hochbitratige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) zur Verfügung stehen. Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt die Stadt Bedburg nunmehr einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, in der Fassung vom 28. November 2019, zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderungsmodell“). Durch die …
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Die Stadt Bedburg verfolgt das Ziel, einen flächendeckenden und hochleistungsfähigen Next Generation Access – Breitbandausbau (NGA) voranzutreiben. Adressen, die innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach den jeweils spezifischen Aufgreifschwellen als unterversorgt gelten, soll nach dem NGA-Breitbandausbau eine nachhaltige, bedarfsgerechte, hochleistungsfähige, hochbitratige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) zur Verfügung stehen. Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt die Stadt Bedburg nunmehr einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, in der Fassung vom 28. November 2019, zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderungsmodell“). Durch die geplanten Zuwendungen und die Beauftragung privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Telekommunikationsnetzinfrastruktur sollen nach Ende der Maßnahme alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im up- und download (symmetrisch) versorgt werden. Für Gewerbebetriebe, Schulen und Krankenhäuser muss die Versorgung mit 1 Gbit/s im up- und download zuverlässig, zu jeder Zeit und unabhängig von Breitbandbedarfen anderer Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
5 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- 50181 Stadt Bedburg
- Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA27
Verlauf
- 09.10.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.01.2021 Ergebnis veröffentlicht
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