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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 12.04.2025

Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung

Auftraggeber: Stadt Wesseling - Der Bürgermeister · Wesseling

Stadt Wesseling - Der Bürgermeister hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Wesseling am 15.12.2025 vergeben, Zuschlag an DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG. Eingegangen: 5 Angebote.

Summe
nicht plausibel
Angebote
5
Zuschlag
15.12.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.12.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Hochbau und Rohbau: Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung
Wo
Wesseling, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Laufzeit
15.12.2025 bis 31.08.2027

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude mit Folgenutzung (u.a. als Volkshochschule) zu vergeben. Das hierfür zu planende und zu bauende Grundschul-Interimsgebäude ist für einen Schulbetrieb mit max. 4 Zügen und ca. 420 Kindern vorzusehen. Der Baukörper kann dreigeschossig ausgeführt werden, mit einem Flachdach und einer NUF von ca. 2.000 m². Nach Durchführung der baulichen Sanierung der drei Wesselinger Grundschulen und die Aufgabe der Interimsnutzung im Grundschul-Interimsgebäude soll diese für kulturelle oder schulische Zwecke weitergenutzt werden, z.B. für eine Volkshochschule (VHS). Das zu errichtende Gebäude ist mindestens im KfW …

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Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude mit Folgenutzung (u.a. als Volkshochschule) zu vergeben. Das hierfür zu planende und zu bauende Grundschul-Interimsgebäude ist für einen Schulbetrieb mit max. 4 Zügen und ca. 420 Kindern vorzusehen. Der Baukörper kann dreigeschossig ausgeführt werden, mit einem Flachdach und einer NUF von ca. 2.000 m². Nach Durchführung der baulichen Sanierung der drei Wesselinger Grundschulen und die Aufgabe der Interimsnutzung im Grundschul-Interimsgebäude soll diese für kulturelle oder schulische Zwecke weitergenutzt werden, z.B. für eine Volkshochschule (VHS). Das zu errichtende Gebäude ist mindestens im KfW Effizienzgebäude 40-Standard auszuführen. Die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen betreffen nur die Errichtung des Interimsgrundschulgebäudes. Die für die Nutzung des Grundschul-Interimsgebäudes erforderlichen Erschließungsanlagen, Außenanlagen inkl. Schulhofflächen sowie die Parkplatzflächen werden durch die Stadt Wesseling separat geplant und vergeben und zur Fertigstellung des Grundschul-Interimsgebäudes bereitgestellt. Etwaige Schnittstellen in diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Leistungsgrenze des Auftragnehmers entspricht der Gebäudeaußenkante und geht nicht darüber hinaus. Um die Umsetzung und den Ablauf des "Zukunftsplan Wesselinger Grundschulen" und die damit verbundenen umfassenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nicht zu gefährden, ist es zwingend erforderlich, dass das Gebäude mit Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude bis spätestens 16.07.2027 fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sodass die erste Grundschule aus ihrem Bestandsgebäude in den Sommerferien einziehen und am 01. September 2027 in Benutzung gehen kann. Da das Gebäude zwar zunächst für eine Interimsnutzung der Grundschulen errichtet wird, aber eine langfristige flexible Anschlussnutzung, z.B. durch VHS beabsichtigt ist, werden temporäre Bauweisen, wie Container, ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Ort
Wesseling
NUTS
DEA27

Verlauf

  1. 12.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 18.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die geforderten Mindestumsätze in den Bereichen Objektplanung und Bauleistung geändert.
  3. 21.12.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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