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Auftraggeber: Landkreis Esslingen · Esslingen
Landkreis Esslingen hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste im Landkreis Esslingen am 22.06.2018 vergeben, Zuschlag an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e. V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e. V. Esslingen
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 22.06.2018
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 27.09.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: [Name entfernt]
- Wo
- Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.09.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Auftraggeber ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen [Flüchtlingsaufnahmegesetz] (FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen durch eine psycho-soziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im …
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Der Auftraggeber ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen [Flüchtlingsaufnahmegesetz] (FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen durch eine psycho-soziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Esslingen eine angemessene soziale Beratung und Betreuung erhalten. Die Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Der Auftraggeber ist nach § 12 FlüAG berechtigt, die Aufgabe der sozialen Betreuung auf geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit zu übertragen. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage (zu § 6)“ zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes („DVO FlüAG“) ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikation. Die vorläufige Unterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Übergangsbetreuung bis zu drei Monate fortgesetzt werden. Der Bieter übernimmt in dieser Zeit ebenfalls die soziale Betreuung der Flüchtlinge. Die gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt. Nach dem Ende der Übergangsbetreuung gewährleistet der Bieter eine verbindliche Übergabe an die Sozialen Dienste der Großen Kreisstädte bzw. des Landkreises Esslingen (Übergabedokumentation).
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Esslingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE113
Verlauf
- 07.03.2018 Ausschreibung veröffentlicht
- 27.09.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e. V. erhalten.
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