Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 16.07.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Originaltitel FE 07.0335/2026/BGB - Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 16.07.2026, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie neuen Regelungen des Arbeitsschutzes bzgl. Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Asphalt erfordern umfangreiche Entwicklungen der Asphaltbauweise. Zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes können u. a. oberflächenaktive Zusätze Anwendung finden. Diese Zusätze können entweder im gebrauchsfertigen Bitumen enthalten sein oder am Asphaltmischwerk direkt in den Produktionsprozess eingebunden werden. Dabei ist die Erwartungshaltung, dass die Zugabemengen sehr gering ausfallen und damit für zukünftige Rückgewinnung des Asphalts/Bindemittels keine Probleme zu erwarten sind. Jedoch gilt es zu beachten, dass im zunehmenden Maße auch Multimodifikationen zum Einsatz kommen und die Verträglichkeit im Gesamtsystem gewährleistet sein muss. Für den Einbau und die anforderungsgerechte Verdichtung temperaturabgesenkter Asphalte kann die Präsenz der Zusätze maßgebend für den …
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Die neuen Regelungen des Arbeitsschutzes bzgl. Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Asphalt erfordern umfangreiche Entwicklungen der Asphaltbauweise. Zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes können u. a. oberflächenaktive Zusätze Anwendung finden. Diese Zusätze können entweder im gebrauchsfertigen Bitumen enthalten sein oder am Asphaltmischwerk direkt in den Produktionsprozess eingebunden werden. Dabei ist die Erwartungshaltung, dass die Zugabemengen sehr gering ausfallen und damit für zukünftige Rückgewinnung des Asphalts/Bindemittels keine Probleme zu erwarten sind. Jedoch gilt es zu beachten, dass im zunehmenden Maße auch Multimodifikationen zum Einsatz kommen und die Verträglichkeit im Gesamtsystem gewährleistet sein muss. Für den Einbau und die anforderungsgerechte Verdichtung temperaturabgesenkter Asphalte kann die Präsenz der Zusätze maßgebend für den Erfolg der Bauleistung sein. Da oberflächenaktive Zusätze aufgrund der geringen Zugabemengen die Rheologie des Bitumens im Regelfall nicht wesentlich verändern, ist weder ein qualitativer noch quantitativer Nachweis ihrer Anwesenheit über konventionelle oder rheologische Bitumenprüfverfahren möglich. Das FE Vorhaben soll einen wissenschaftlich fundierten, methodisch belastbaren Beitrag leisten, um analytische Methoden zu ermitteln, erproben und entwickeln, mit denen es möglich ist qualitativ und quantitativ oberflächenaktive Additive in Bindemitteln und gebrauchsfertigen Bitumen nachzuweisen. Der Nutzen des FE-Vorhabens umfasst insbesondere die Möglichkeit Qualitätssicherung in laufenden und durchgeführten Baumaßnahmen zu garantieren, in dem transparent die diversen Additive erfasst werden insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen Recyclingprozess.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 11.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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