Modernisierung Außenzaun – restlicher Bereich, Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen
Auftraggeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH · Köln
Flughafen Köln/Bonn GmbH hat den Auftrag für Umweltdienste in Köln am 15.04.2026 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Eingegangen: 4 Angebote.
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Frankfurt am Main
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 4
- Zuschlag
- 15.04.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.04.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Modernisierung Außenzaun – restlicher Bereich, Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIn Abstimmung mit der Flughafensicherheit sollen größere Teile des Zaunes erneuert werden. Insgesamt sollen zirka 14 km Maschendrahtzaun durch einen neuen Zaun ersetzt werden. Auf ca. 120 m Länge im Anflugbereich Piste 24 soll der bestehende Maschendrahtzaun durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt werden. Das Fundament wird als Streifenfundament ausgeführt werden, welches gleichzeitig die Funktion des Unterkriechschutzes erfüllt. Somit erfolgt auch eine Neuversiegelung. Im Sanierungsbereich befinden sich 19 Toranlagen im Bestand, von denen 7 Anlagen rückzubauen und 12 Toranlagen zu erneuern sind. An mehreren Stellen (ca. 10-15 Stück) sind verschiedene Wasserwege (Bäche, Gewässer etc.) zu queren, die teilweise verrohrt sind. Mit der Baumaßnahme sind Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.v. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. §§30, 31 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) …
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In Abstimmung mit der Flughafensicherheit sollen größere Teile des Zaunes erneuert werden. Insgesamt sollen zirka 14 km Maschendrahtzaun durch einen neuen Zaun ersetzt werden. Auf ca. 120 m Länge im Anflugbereich Piste 24 soll der bestehende Maschendrahtzaun durch einen neuen Maschendrahtzaun ersetzt werden. Das Fundament wird als Streifenfundament ausgeführt werden, welches gleichzeitig die Funktion des Unterkriechschutzes erfüllt. Somit erfolgt auch eine Neuversiegelung. Im Sanierungsbereich befinden sich 19 Toranlagen im Bestand, von denen 7 Anlagen rückzubauen und 12 Toranlagen zu erneuern sind. An mehreren Stellen (ca. 10-15 Stück) sind verschiedene Wasserwege (Bäche, Gewässer etc.) zu queren, die teilweise verrohrt sind. Mit der Baumaßnahme sind Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.v. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. §§30, 31 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) verbunden. Außer-dem liegt das Planungsgebiet teilweise direkt an den ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ (DE 5108-401)). Somit sind u.a. die nachfolgenden umweltrechtlichen Prüfungen notwendig, die Bestandteil des Leistungsumfangs sind: - die Vegetationskartierung der Biotopflächen im Bereich der projektierten Einsatzwege-trassen (z.T. geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); Biotop- und Lebensraumkartierung nach dem Kartierschlüssel des LANUV NRW - faunistische Kartierungen für die gem. LANUK planungsrelevanten Arten bzw. der für den Artenschutzfachbeitrag (ASB) notwendigen Arten. Bis auf die jährlichen Brutvogelkar-tierungen auf FKB-Gelände liegen in diesen Bereichen keine Artenkartierungen vor. Mit Abgabe des Angebotes soll eine Liste der zu kartierenden Arten abgegeben werden. - den Artenschutzfachbeitrag (ASB) gem. §§44 und 45 BNatSchG - den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. §14 BNatSchG bzw. §§30 und 31 LNatSchG NRW - die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) in Bezug auf die Natura 2000-Gebiete: FFH-Gebiet Wahner Heide (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet Wahner Heide (DE 5108-401); gem. § 34 BNatSchG bzw. § 53 LNatSchG NRW sowie nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie - Allg. Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. §§ 5 und 9 UVPG (Screening) - FFH-Verträglichkeitsprüfung (optional) - UVP-Prüfung (optional)
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Köln
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA23
Verlauf
- 19.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.04.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.
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