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Aufgehoben Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 28.07.2020

Medienlizenzen zur Förderung von Content

Auftraggeber: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg · Stuttgart

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg hat das Vergabeverfahren für Software in Stuttgart aufgehoben.

Ergebnis

Vom Auftraggeber aufgehoben

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
27.10.2020

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 27.10.2020.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Software: Medienlizenzen zur Förderung von Content
Wo
Stuttgart, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.09.2020 bis 31.12.2020
Lose
52 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.10.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der …

Ganze Beschreibung lesen

Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.

52 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungWert, geschätzt
1 Medienpaket 150 nicht angegeben
2 Medienpaket 150 nicht angegeben
3 Medienpaket 150 nicht angegeben
4 Medienpaket 150 nicht angegeben
5 Medienpaket 50 nicht angegeben
6 Medienpaket 50 nicht angegeben
7 Medienpaket 50 nicht angegeben
8 Medienpaket 50 nicht angegeben
9 Medienpaket 50 nicht angegeben
10 Medienpaket 50 nicht angegeben
11 Medienpaket 50 nicht angegeben
12 Medienpaket 10 nicht angegeben
13 Medienpaket 10 nicht angegeben
14 Medienpaket 10 nicht angegeben
15 Medienpaket 10 nicht angegeben
16 Medienpaket 10 nicht angegeben
17 Medienpaket 10 nicht angegeben
18 Medienpaket 10 nicht angegeben
19 Medienpaket 10 nicht angegeben
20 Medienpaket 10 nicht angegeben
21 Medienpaket 10 nicht angegeben
22 Medienpaket 10 nicht angegeben
23 Medienpaket 10 nicht angegeben
24 Medienpaket 10 nicht angegeben
25 Medienpaket 10 nicht angegeben

Hier die ersten 25 von 52 Losen. Alle Lose: Textfassung dieser Seite · Bekanntmachung auf TED ↗

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Stuttgart
NUTS
DE111

Verlauf

  1. 28.07.2020 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 27.10.2020 Ergebnis veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Vergabeunterlagen auf ausschreibungen.landbw.de ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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