Maßnahme „Mobiles Coaching“ nach § 16 Abs. 1. Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
Auftraggeber: Kreis Steinfurt · Steinfurt
Kreis Steinfurt hat den Auftrag für Personaldienstleistungen im Kreis Steinfurt am 04.08.2020 vergeben, Zuschlag an Chance e.V. Obergrenze laut Bekanntmachung: 406.520 €. Eingegangen: 3 Angebote je Los.
Chance e.V. Münster
- Summe
- 406.520 €
- Angebote
- 3 je Los
- Zuschlag
- 04.08.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 17.08.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personaldienstleistungen: Maßnahme „Mobiles Coaching“ nach § 16 Abs. 1. Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
- Wo
- Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.09.2020 bis 31.08.2021
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel — der Entwicklung der Bereitschaft, die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Auftraggebers wieder in Anspruch zu nehmen, zu fördern. Insbesondere sollen Bewerber an die Angebote der nach dem SGB II §16a wirkenden Träger sowie an weitere behördliche Angebote, wie z. B. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, etc. herangeführt und aktiv begleitet werden; — der Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und somit die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern; — des Abbaus von multiplen Vermittlungshemmnissen. Das „Mobile Coaching“ ist ein das bisherige Maßnahmespektrum ergänzendes niederschwelliges Angebot für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den …
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Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel — der Entwicklung der Bereitschaft, die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Auftraggebers wieder in Anspruch zu nehmen, zu fördern. Insbesondere sollen Bewerber an die Angebote der nach dem SGB II §16a wirkenden Träger sowie an weitere behördliche Angebote, wie z. B. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, etc. herangeführt und aktiv begleitet werden; — der Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und somit die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern; — des Abbaus von multiplen Vermittlungshemmnissen. Das „Mobile Coaching“ ist ein das bisherige Maßnahmespektrum ergänzendes niederschwelliges Angebot für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. Die Maßnahme ist auf den einzelnen Teilnehmer auszurichten und erfolgt unter anderem mittels der aufsuchenden Sozialarbeit unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmer. Diese Hausbesuche sind nicht im Sinne des §6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der sozialintegrativen Betreuung der Teilnehmer. Ferner ist bei der Durchführung der Maßnahme eine klare Abgrenzung zu den Leistungen des SGB VIII und SGB XII sicherzustellen. Die aufsuchende Sozialarbeit muss für den Bereich Steinfurt (Los 2) auch in Form eines mobilen Büros (wahlweise ein oder mehrere Busse) erfolgen. Sollte aus methodisch didaktischen oder inhaltlichen Gründen im Sinne der Zielerreichung eine Aktivierung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erforderlich sein, ist dies zugelassen.
3 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Kreis Steinfurt
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA37
Verlauf
- 20.01.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 20.04.2020 Ergebnis veröffentlicht
- 20.05.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.08.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Chance e.V. erhalten, Obergrenze laut Bekanntmachung 406.520 €.
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