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Abgelaufen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 31.08.2024

Markterkundung / Interessenbekundung für die Beseitigung von Abfällen, die der Klasse 0 gemäß § 2 Nr. 6 der Deponieverordnung (DepV) zuzuordnen sind und für die Beseitigung von Abfällen - mit Ausnahme von Bodenaushub -, die der Klasse I gemäß § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind in einer Deponie.

Auftraggeber: Landratsamt Böblingen · Böblingen

Frist abgelaufen

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Abfall und Entsorgung: Markterkundung / Interessenbekundung für die Beseitigung von Abfällen, die der Klasse 0 gemäß § 2 Nr. 6 der Deponieverordnung (DepV) zuzuordnen sind und für die Beseitigung von Abfällen - mit Ausnahme von Bodenaushub -, die der Klasse I gemäß § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind in einer Deponie.
Wo
Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
Bis wann
siehe Unterlagen
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
01.01.2025 bis 31.12.2041

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter Beachtung der sogenannten Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, insbesondere des Vorrangs der Verwertung, zu entsorgen (§ 20 Abs. 1 KrWG). Er ist verpflichtet, in seinem Abfallwirtschafts-konzept die Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre darzustellen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 LKreiWiG). Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen (Eigenbetrieb) wahrgenommen. Zu den Abfällen zur Beseitigung, die dem Landkreis Böblingen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger …

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Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter Beachtung der sogenannten Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, insbesondere des Vorrangs der Verwertung, zu entsorgen (§ 20 Abs. 1 KrWG). Er ist verpflichtet, in seinem Abfallwirtschafts-konzept die Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre darzustellen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 LKreiWiG). Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen (Eigenbetrieb) wahrgenommen. Zu den Abfällen zur Beseitigung, die dem Landkreis Böblingen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden, gehören auch Abfälle, die einer Deponie der Klasse 0 gem. § 2 Nr. 6 DepV zu-zuordnen sind, und Abfälle, die einer Deponie der Klasse I gem. § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind. Ausgenommen von der Entsorgungs-pflicht des Landkreises Böblingen ist Bodenaushub, der Deponien der Klasse I nach § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen ist. Für diesen Bodenaus-hub ist der Verband Region Stuttgart öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 7 Abs. 1 LKreiWiG). Soweit die genannten Abfälle keiner Verwertung zugeführt werden können, sind sie in Deponien zu beseitigen. Nach dem Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, haben sich Entsorgungspflichtige für Abfälle zur Beseitigung der Abfallentsorgungsanlagen in Baden-Württemberg zu bedienen. Aufgrund dieser Festlegung kommen nur Deponien in Baden-Württemberg in Betracht. Um die Transportvorgänge und Transportentfernungen gering zu halten, sollen sich die DK 0-/DK I-Deponien oder eine Deponie mit DK 0-/DK I-Abschnitten in einem Umkreis von max. 35 km, gemessen vom Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen befinden. Interessenten haben folgende Anforderungen zu beachten: • Die Interessenten müssen spätestens zum 01.01.2027 über eine geeignete und zugelassene DK 0-/DK I-Deponie verfügen, auf der die genannten Abfälle abgelagert werden dürfen. Alternativ können Interessenten, falls die Deponie oder der betreffende Deponieabschnitt noch nicht zugelassen, insbesondere nicht planfestgestellt ist, in geeigneter Weise darlegen, dass die Zulassung beantragt ist sowie die für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Deponie oder des Deponieabschnitts vorgesehenen Flächen dafür geeignet sind und für die Flächen keine Nutzungskonflikte bestehen; regionalplanerisch abgesicherte Flächen sind bevorzugt. • Interessenten können ihr Interesse auch dann bekunden, wenn sie nur entweder über eine DK 0-Deponie oder eine DK I-Deponie verfügen oder die Zulassung einer solchen entsprechend dem vorherigen Absatz in Aussicht steht. • Einzugsgebiet für eine DK 0-/DK I-Deponie ist das Entsorgungs-gebiet des Landkreises Böblingen. Aufgrund einer Bedarfsprognose, die der Landkreis Böblingen 2018 durch die Firma Prognos erstellen ließ, ist von einer jährlichen Ablagerungsmenge von 210.000 Mg DK 0- und DK I-Material auszugehen. Im Falle der Auftragsvergabe wird der Landkreis Böblingen keine Verpflichtung für eine jährliche Mindestablagerungsmenge oder eine Gesamtablagerungsmenge übernehmen. • Die DK 0-/DK I-Deponie muss Entsorgungssicherheit für mindestens 15 Jahre, also mindestens bis zum Ablauf des Jahres 2041 ermöglichen. • Mit der Interessensbekundung ist auch in geeigneter Weise darzulegen, wie der Standort erschlossen ist; zu bevorzugen sind Standorte, die eine ausreichend leistungsfähige verkehrsmäßige Erschließung aufweisen. Die Deponie sollte über eine für Lkw-Sattelzüge befahrbare Zufahrt verfügen und möglichst ohne Orts-durchfahrt im unmittelbaren Umfeld der Deponie erreichbar sein. • Die Deponie muss außerdem über die erforderliche Infrastruktur verfügen. Dazu gehören unter anderem ein Annahmebereich mit geeichter Lkw-Waage, eine Einzäunung mit abschließbarer Toranlage, Wasser-, Abwasser-, Stromanschluss, befestigte Flächen und gegebenenfalls ein Bürogebäude. Das Deponiekonzept ist in geeigneter Weise darzustellen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE112

Verlauf

  1. 31.08.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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