Maria-Montessori-Schule in Stuttgart-Hausen | Umstrukturierung und Erweiterungsbau.
Auftraggeber: Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt · Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt hat den Auftrag für Architektur in Stuttgart am 08.02.2018 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Stuttgart. Eingegangen: 5 Angebote.
Einzelunternehmen aus Stuttgart
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 5
- Zuschlag
- 08.02.2018
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 19.04.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Maria-Montessori-Schule in Stuttgart-Hausen | Umstrukturierung und Erweiterungsbau.
- Wo
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.04.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Maria-Montessori-Schule ist eine reine Grundschule im Stadtbezirk Weilimdorf-Hausen, die als gebundene Ganztagesschule geführt wird. Im Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt 185 Schülerinnen und Schülern in 8 Regelklassen unterrichtet, davon wurden 14 Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult. Die Klassen werden jahrgangsübergreifend unterrichtet. Das Hauptgebäude wurde 1996 als 2-zügige Grundschule errichtet. Darüber hinaus verfügt die Schule derzeit noch über einen Pavillonbau, der im Jahr 2005 erstellt wurde. Er ist mittelfristig (max. 6 bis 7 Jahre) abgängig und kann daher nicht zur Deckung des Raumbedarfs herangezogen werden. Der Ist-Raumbestand im Bestandsgebäude liegt bei 906 m2 Programmfläche. Unter Berücksichtigung der bestehenden Raumstrukturen im Bestandsgebäude, dem Wegfall der Unterrichtsräume im Pavillonbau und den Umstrukturierungen im Bestand ergibt sich ein …
Ganze Beschreibung lesen
Die Maria-Montessori-Schule ist eine reine Grundschule im Stadtbezirk Weilimdorf-Hausen, die als gebundene Ganztagesschule geführt wird. Im Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt 185 Schülerinnen und Schülern in 8 Regelklassen unterrichtet, davon wurden 14 Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult. Die Klassen werden jahrgangsübergreifend unterrichtet. Das Hauptgebäude wurde 1996 als 2-zügige Grundschule errichtet. Darüber hinaus verfügt die Schule derzeit noch über einen Pavillonbau, der im Jahr 2005 erstellt wurde. Er ist mittelfristig (max. 6 bis 7 Jahre) abgängig und kann daher nicht zur Deckung des Raumbedarfs herangezogen werden. Der Ist-Raumbestand im Bestandsgebäude liegt bei 906 m2 Programmfläche. Unter Berücksichtigung der bestehenden Raumstrukturen im Bestandsgebäude, dem Wegfall der Unterrichtsräume im Pavillonbau und den Umstrukturierungen im Bestand ergibt sich ein Raumfehlbedarf für den Erweiterungsbau von 647 m2 Programmfläche zuzügliche Nebenräumen und Verkehrsflächen. Da eine räumliche Verbindung zwischen dem Erweiterungsbau und dem Bestand funktional sinnvoll und schulseitig gewünscht ist, kommt nur ein Standort auf dem jetzigen Schulhof bzw. anstelle des vorhandenen Pavillonbaus in Frage. Mit der gewünschten Anbindung entsteht eine nachhaltige Lösung, die sich gut mit dem Bestand verzahnt und dadurch eine Flexibilität in der Nutzung ermöglicht. Die Maßnahme wird mehrstufig realisiert, in einem Bauabschnitt soll der Erweiterungsbau erstellt werden, in einem weiteren Bauabschnitt erfolgt die Umstrukturierung im Bestand. Der vorhandene Pavillonbau wird umgesetzt und für beide Realisierungsstufen als Interimsquartier eingesetzt. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Interimspavillon zurückgebaut. Der Kostenrahmen für den Neubau und die Umstrukturierung des Bestandsgebäudes liegt für die KGR 300 und 400 bei rd. 4 700 000 EUR (Brutto). Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit Lösungsvorschlägen sollen Architekten (Architektenleistungen nach §34 HOAI) jetzt die optimale Lösung für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung des Bestandgebäudes ermitteln. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistung stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE111
Verlauf
- 15.09.2017 Ausschreibung veröffentlicht
- 19.04.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Stuttgart erhalten.
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