Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Klimaschutzzonen
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für „Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Klimaschutzzonen“ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 26.09.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Klimaschutzzonen
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 26.09.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.01.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMarine Sedimente (v.a. Schlickböden) lagern in ihrem ersten Meter Tiefe etwa doppelt so viel Kohlenstoff wie terrestrische Böden. Schelfmeere wie die Nord- und die Ostsee sind Hotspots für die Anreicherung. Sofern die Sedimente ungestört bleiben, kann Kohlenstoff für Tausende bis Millionen von Jahren gespeichert werden. Mit Blick auf die Erschließung von Küstengebie-ten, Grundschleppnetzfischerei sowie Öl- und Gasexploration und -bohrungen und Verlegungen von Seekabeln bleiben Sedimente jedoch immer seltener ungestört. Werden Sedimente durch entsprechende Nutzungen aufgewirbelt, können Treibhausgase freigesetzt werden, die bereits lange Zeit im Sediment gebunden waren. Als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt sollen diese besonders kohlenstoffreichen Gebiete erhalten bleiben. Bisher besteht in Deutschland hierzu jedoch keine rechtliche Möglichkeit …
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Marine Sedimente (v.a. Schlickböden) lagern in ihrem ersten Meter Tiefe etwa doppelt so viel Kohlenstoff wie terrestrische Böden. Schelfmeere wie die Nord- und die Ostsee sind Hotspots für die Anreicherung. Sofern die Sedimente ungestört bleiben, kann Kohlenstoff für Tausende bis Millionen von Jahren gespeichert werden. Mit Blick auf die Erschließung von Küstengebie-ten, Grundschleppnetzfischerei sowie Öl- und Gasexploration und -bohrungen und Verlegungen von Seekabeln bleiben Sedimente jedoch immer seltener ungestört. Werden Sedimente durch entsprechende Nutzungen aufgewirbelt, können Treibhausgase freigesetzt werden, die bereits lange Zeit im Sediment gebunden waren. Als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt sollen diese besonders kohlenstoffreichen Gebiete erhalten bleiben. Bisher besteht in Deutschland hierzu jedoch keine rechtliche Möglichkeit unter den existierenden Regularien (u.a. Natura 2000-Richtlinien, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Bundesnaturschutzgesetz, Raumordnungspläne etc.). Darüber hinaus erlangt auch die Wiederherstellung entsprechender Gebiete im Lichte der EU Verordnung zur Wiederherstellung der Natur an Bedeutung. Daher soll der Schutz (und ggf. die Wiederherstellung) entsprechender Bereiche im Meeresboden der Nord- und Ostsee bei der Entwicklung von marinen Raumnutzungs- und Managementplänen, einschließlich Meeresschutzgebieten, Berücksichtigung finden. Hierzu könnten Meeresgebiete mit besonders kohlenstoffreichen Sedimenten perspektivisch als sogenannte „Klimaschutzzonen“ ausgewiesen und somit vor schädlichen Nutzungen geschützt werden. Um die praktische Realisierbarkeit einer solchen Idee bewerten zu können, ist eine juristische Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines geeigneten, möglichen Rechtsrahmens zur Ausweisung von Klimaschutzzonen für Meeresgebiete in der deutschen Nord- und Ostsee mit besonders kohlenstoffreichen Sedimenten erforderlich. Diese Erkenntnisse sollen dann als Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Schwerpunkte und das künftige En-gagement des BMUV dienen. Die Machbarkeitsstudie soll dazu verschiedene Optionen sowie deren praktische Realisierbarkeit mit Vor- und Nachteilen identifizieren, bewerten und damit eine fundierte Basis für eine rechtliche Umsetzung liefern. Dafür ist zunächst eine Ist-Aufnahme der aktuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. Hierbei sind europa- und völkerrechtliche Aspekte, wie auch bestehende nationale Vorschriften zu berücksichtigen. Anhand dieser Ergebnisse sind verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen und zu beleuchten, welche Änderungen bestehender Rechtsrahmen erforderlich oder in welchem Umfang neue Rechtsrahmen zu schaffen sind. Die Machbarkeitsstudie soll abschließend im Rahmen einer Abwägung Handlungsempfehlungen geben, welche der Optionen sich am besten zur Umsetzung eignet bzw. eignen. Im Einzelnen sind dabei folgende Leistungen zu erbringen: 1. Arbeitspaket : Herausarbeiten des aktuellen Rechts- und Diskussionsstands 2. Arbeitspaket : Aufbereitung einer Übersicht an erforderlichen rechtlichen Änderungen/Optionen 3. Arbeitspaket : Einordnung mit Vor- und Nachteilen sowie Auswertung rechtlicher Schwierigkeiten und möglicher Umsetzungshindernisse der Optionen aus AP 2 nach der aktuell geltenden Rechtslage 4. Arbeitspaket : Einordnung der Ergebnisse aus den AP 1-3 sowie Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 12.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 07.01.2025 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
Zuschläge dieses Auftraggebers
- 2. Auftragsänderung Projektmanagement Pilotierung, Entwicklung und Bau im Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und OstseeZuschlag 22.02.2024 an Seascape GmbH