Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 027-21)
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für Wartung Gebäudetechnik in Berlin am 13.12.2021 vergeben, Zuschlag an STRABAG Property and Facility Services GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.
STRABAG Property and Facility Services GmbH Frankfurt am Main
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 13.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 21.01.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wartung Gebäudetechnik: Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 027-21)
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 12.11.2021 bis 31.05.2026
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.01.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen. Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300, 330, 340, 360 und 410-480 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen, der behördlichen Auflagen und Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Anforderungen, den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik, den Herstellerangaben sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung zu betreiben und Instand zu halten. Zu den zu beachtenden allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten …
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Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen. Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300, 330, 340, 360 und 410-480 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen, der behördlichen Auflagen und Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Anforderungen, den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik, den Herstellerangaben sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung zu betreiben und Instand zu halten. Zu den zu beachtenden allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik gehören: DGUV V4, VDI 2052, VDI 2035, VDI 6022, VDI 6023, TrinkwV 2001, TRBS 1201, TRBS 2181, TRBS 3121, BetrSichV( Betriebssicherheitsverordnung), 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung, technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, d.h. 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr, zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen. Im Rahmen des Störungsmanagements muss 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr ein Störungsdienst gewährleistet werden. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Die regelmäßigen Leistungen werden in der Zeit von 06:00 Uhr bis 15:30 Uhr erbracht. Darüber hinaus kann der Einsatz des AN außerhalb der o. g. Regelarbeitszeit erforderlich sein (z. B. technische Begleitung von Veranstaltungen). Entsprechende Anforderungen seitens der Auftraggeberin (AG) / der Nutzer können sehr kurzfristig entstehen. --- Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende. Zur Leistungserbringung ist ein CAFM-System einzusetzen, das software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. ---- Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen / Auftragsleistungen). --- Für die Ausführung der Leistungen kommt nur Personal infrage, das vor Leistungsbeginn über eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1), als auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sab) verfügt. Der Bieter muss dazu weitere Erklärungen abgeben, s. Abschnitt III.1.3. Bei noch nicht vorhandener oder nicht ausreichender Sicherheitsüberprüfung kann diese nach Zuschlagserteilung erlangt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an, die Musterunterlagen zur Sicherheitsüberprüfung liegen den Vergabeunterlagen zur Information bei. Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten. --- Der AN hat sein Personal vor Leistungsbeginn über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 11.08.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 21.01.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat STRABAG Property and Facility Services GmbH erhalten.
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