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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 13.12.2024

Kooperationsvertrag zum Zweck der Errichtung und zum Betrieb eines Windparks

Auftraggeber: Stadt Alzenau · Alzenau

Stadt Alzenau hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Alzenau am 13.12.2024 vergeben, Zuschlag an Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH und Lintas Green Energy GmbH.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
13.12.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.12.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Kooperationsvertrag zum Zweck der Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
Wo
Alzenau, Landkreis Aschaffenburg, Bayern
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

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Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht möchten in ihrem Eigentum stehende Flächenanteile im bundeslandübergreifenden Gebiet "Sülzert" gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten wollen. Auf hessischer Seite wurde im Jahr 2019 durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (Regionalplan Südhessen - TPEE 2019) eine Windvorrangfläche (Nr. 2-81) ausgewiesen. Auf bayrischer Seite soll angrenzend in der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans Region Bayerischer Untermain (1) ein Potenzialgebiet als Windvorrangfläche durch den regionalen Planungsverband ausgewiesen werden. Die Flächen sollen an eine Projektentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG verpachtet werden, die die Projektierung der WEA übernehmen soll. Später sollen die Flächen (die Pachtverträge) sowie das Projekt …

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Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht möchten in ihrem Eigentum stehende Flächenanteile im bundeslandübergreifenden Gebiet "Sülzert" gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten wollen. Auf hessischer Seite wurde im Jahr 2019 durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (Regionalplan Südhessen - TPEE 2019) eine Windvorrangfläche (Nr. 2-81) ausgewiesen. Auf bayrischer Seite soll angrenzend in der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans Region Bayerischer Untermain (1) ein Potenzialgebiet als Windvorrangfläche durch den regionalen Planungsverband ausgewiesen werden. Die Flächen sollen an eine Projektentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG verpachtet werden, die die Projektierung der WEA übernehmen soll. Später sollen die Flächen (die Pachtverträge) sowie das Projekt auf eine Betreibergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG übertragen werden, die Bau und Betrieb des Windparks übernimmt. Dadurch soll auf kommunalen Flächen mit den Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu acht WEA, zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Jahr 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie "Sülzert" durchgeführt und folgende geeignete Kooperationspartner ausgewählt: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer [Name entfernt], und die Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer [Name entfernt] (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner). Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden, dem der Gesellschaftsvertrag der Projektentwicklungsgesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile der Betreibergesellschaft (SPA BG), die Pachtverträge (Flächensicherungsverträge) jeweils zwischen den Kommunen Alzenau und Freigericht einerseits und der Projektentwicklungsgesellschaft andererseits, ein Projektentwicklungsvertrag zwischen der Projektentwicklungsgesellschaft und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Sülzert in den Kommunen Alzenau und Freigericht durch die Projektentwicklungsgesellschaft ab. An der Projektentwicklungsgesellschaft können sich die Kommunen gemeinsam mit Minderheit beteiligen, nämlich mit weniger als der Hälfte der Gesellschaftsanteile und Stimmen. Die Kooperation bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Sülzert durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB) und die zu gründende Betreibergesellschaft sind Sektorenauftraggeber (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB).

Erfüllungsort

Ort
63755 Alzenau
Bundesland
Bayern
NUTS
DE264

Verlauf

  1. 13.12.2024 Direktvergabe angekündigt

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH und Lintas Green Energy GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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