Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden
Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes… hat den Auftrag für Dienstleistungen am 07.12.2020 vergeben, Zuschlag an GAF AG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 683.442,20 €. Eingegangen: 3 Angebote.
GAF AG München
- Summe
- 683.442,20 €
- Angebote
- 3
- Zuschlag
- 07.12.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 18.12.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Konzeptionierung und Durchführung des Flächenmonitorings landwirtschaftlicher Flächen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auf Basis von Sentinel-Satellitendaten und anderer Methoden
- Wo
- Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2021 bis 31.12.2023
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.12.2020, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFür ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km2 innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20 450 km2. Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von 2 Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste …
Ganze Beschreibung lesen
Für ein Flächenmonitoring gemäß Artikel 40a der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 aller im Rahmen der jährlichen Agrarantragstellung beantragten landwirtschaftlichen Flächen vergibt das MULE die Konzeption und die Durchführung des Flächenmonitorings auf Basis von Sentinel-Satellitendaten einschließlich der Anwendung „anderer Methoden“ an einen Dienstleister. Auf der Basis der Daten der jährlichen Agrarantragstellung erfolgt durch einen Auftragnehmenden ab dem Jahr 2021 die landesweite automatisierte Überprüfung aller Antragsparzellen mittels Sentinel-Satellitenbildern. Die Kontrollen durch Monitoring beziehen sich auf einen zu prüfenden Flächenumfang von ca. 160 000 landwirtschaftlicher Parzellen auf einer Antragsfläche von 11 500 km2 innerhalb der Landesfläche des Landes Sachsen-Anhalt von 20 450 km2. Für das Jahr 2021 ist dabei die Umsetzung von 2 Kontrollaufgaben vorgesehen. Als erste Kontrollaufgabe ist die Prüfung der „Kulturartenerkennung“ vorgesehen. Bei dieser Kontrollaufgabe wird die Übereinstimmung der von den Antragstellenden im jährlichen Agrarantrag angegebenen Nutzung (Nutzcode, NC) auf den einzelnen Parzellen anhand der Sentinel-Datenzeitreihen überprüft. Als zweite Kontrollaufgabe für das Jahr 2021 ist die Prüfung der Einhaltung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. einer Mindesttätigkeit im Falle von Dauergrünlandflächen bzw. Bracheflächen vorgesehen. In den folgenden Jahren sollen weitere Kontrollaufgaben, die durch das Flächenmonitoring überprüft werden können (potenziell Monitoring fähig), aufgenommen werden. Der Bietende wird daher aufgefordert, weitere monitoringfähige Kontrollaufgaben, die ab dem Jahr 2021 einbezogen werden können, zu beschreiben und anzubieten. Ist mittels der automatisierten Satellitenbildauswertung der Sentinel-Daten kein eindeutiges Ergebnis, bezogen auf eine Kontrollaufgabe, ermittelbar, sollen durch den Dienstleistenden sogenannte „andere Methoden“ angewendet werden. Diese „anderen Methoden“ werden für die Aufklärung von zweifelhaften Fällen (Gelbe Ampel-Fälle) oder zur Aufklärung von nicht mittels Sentinel-Daten prüfbarer Kontrollaufgaben verwendet. Für ein effizientes Monitoring-System sollten möglichst alle zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen verwendet werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE0
Verlauf
- 31.08.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 18.12.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat GAF AG erhalten, Summe 683.442,20 €.