Klassifizierung von Straßentunneln hinsichtlich des betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattungsumfangs
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.08.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Originaltitel FE 15.0743/2026/ERB - Klassifizierung von Straßentunneln hinsichtlich des betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattungsumfangs
Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Klassifizierung von Straßentunneln hinsichtlich des betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattungsumfangs
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 06.08.2026, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie bisherige Regelwerkspraxis, den Umfang der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung ausschließlich anhand der Länge eines Tunnels zu definieren, hat in der Vergangenheit bei der Planung von Tunneln dazu geführt, dass der Ausstattungsumfang lediglich anhand des Längenkriteriums bemessen wurde. Andere, den Ausstattungsumfang eines Tunnels ebenfalls beeinflussende bauliche, betriebstechnische oder verkehrliche Aspekte wie Zu- und Abfahrten im Tunnel, Trassierung, Querschnittsgeometrie, Betriebsart, Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Schwerverkehrsanteil oder Entwurfsgeschwindigkeit bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt. Ziel des Vorhabens ist einerseits die Erweiterung der für die Festlegung des Ausstattungsumfangs eines Tunnels heranzuzuziehende Beurteilungsgrundlage, die derzeit ausschließlich durch den Parameter „Länge“ bestimmt wird. Die durch harte …
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Die bisherige Regelwerkspraxis, den Umfang der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung ausschließlich anhand der Länge eines Tunnels zu definieren, hat in der Vergangenheit bei der Planung von Tunneln dazu geführt, dass der Ausstattungsumfang lediglich anhand des Längenkriteriums bemessen wurde. Andere, den Ausstattungsumfang eines Tunnels ebenfalls beeinflussende bauliche, betriebstechnische oder verkehrliche Aspekte wie Zu- und Abfahrten im Tunnel, Trassierung, Querschnittsgeometrie, Betriebsart, Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Schwerverkehrsanteil oder Entwurfsgeschwindigkeit bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt. Ziel des Vorhabens ist einerseits die Erweiterung der für die Festlegung des Ausstattungsumfangs eines Tunnels heranzuzuziehende Beurteilungsgrundlage, die derzeit ausschließlich durch den Parameter „Länge“ bestimmt wird. Die durch harte Längengrenzen geprägte Festlegung eines betriebstechnischen Ausstattungsumfangs soll hierdurch flexibilisiert werden. Weiterhin soll eine Klassifizierung der Tunnel ermöglicht werden. Das Bundesinteresse besteht darin, zukünftig einen ausgeführten Tunnel zu erhalten, der dem unter Berücksichtigung aller Randbedingungen tatsächlich erforderlichen bau- und betriebstechnischen Ausstattungsumfang entspricht und eine Über- als auch Unterdimensionierung der Tunnelausstattung aufgrund bisheriger Regelwerksvorgaben vermeidet. Zweck des Vorhabens ist eine Übernahme der ermittelten Ergebnisse in das technische Regelwerk. Durch eine nachvollziehbare Kombination mehrerer im Vorhaben zu bestimmende Parameter die durch harte Längengrenzen geprägte Definition des betriebstechnischen Ausstattungsumfangs flexibler angewendet werden können. Hierbei sollte angestrebt werden, dass eine Gesamtheit von additiv, multiplikativ oder logisch miteinander kombinierter Parameter die Eingruppierung eines Straßentunnels in eine Klasse mit einem definierten Ausstattungsumfang ermöglicht. Wesentliche Fragestellungen sind dabei, welche Parameter wie miteinander kombiniert werden können, um voneinander abgrenzbare Klassen zu erhalten bzw. anders ausgedrückt: welche Kombination von Tunneleigenschaften ein vergleichbares Ausstattungsniveau rechtfertigen. Im Vorhaben sollte weiterhin eine Validierung/Kalibrierung der ermittelten Ergebnisse für den Bestand (mind. 50 Bauwerke) enthalten sein. Im Fokus der Betrachtung stehen insbesondere die „harten“ Grenzwerte, die ein höheres/niedriges Ausstattungsniveau begründen. Es bedarf eines zusätzlichen Verfahrens, welches die innerhalb zu definierender Spannen um die „harten“ Grenzwerte flexibilisiert und einer Grenzbetrachtung unterwirft.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 01.07.2026 Ausschreibung veröffentlicht
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