Kestra
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für Software in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 26.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Software: Kestra
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 26.11.2025, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZeitlich befristete Überlassung der Software Kestra Enterprise Edition inkl. Pflege und Support Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung ist die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Anzahl: 2 Instanzen) der Software KESTRA Enterprise Edition für 12 Monate inkl. zugehöriger Pflege- und Supportleistungen durch den Hersteller Kestra Lizenzbedingungen: Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardprodukten (u. a. Software/ Lizenz/ Programmstände) von Herstellern erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und in jedem Falle nachrangig zu den veröffentlichten Vergabeunterlagen Vertrag, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. Das heißt konkret: Soweit und insofern die dem Angebot des jeweiligen AN beigefügten Herstellerlizenzbedingungen ausschließlich die Nutzung der Software / Lizenz / Programmstände (Nutzungsbedingungen) betreffen, stimmt die BA …
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Zeitlich befristete Überlassung der Software Kestra Enterprise Edition inkl. Pflege und Support Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung ist die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Anzahl: 2 Instanzen) der Software KESTRA Enterprise Edition für 12 Monate inkl. zugehöriger Pflege- und Supportleistungen durch den Hersteller Kestra Lizenzbedingungen: Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardprodukten (u. a. Software/ Lizenz/ Programmstände) von Herstellern erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und in jedem Falle nachrangig zu den veröffentlichten Vergabeunterlagen Vertrag, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. Das heißt konkret: Soweit und insofern die dem Angebot des jeweiligen AN beigefügten Herstellerlizenzbedingungen ausschließlich die Nutzung der Software / Lizenz / Programmstände (Nutzungsbedingungen) betreffen, stimmt die BA der Einbeziehung dieser reinen Nutzungsbedingungen zu. Sofern die Herstellerlizenz- bedingungen Regelungen insbesondere zu den Themen Haftung, Haftungsfreistellung / Haftungsausschlüsse / Haftungsbeschränkungen, Datenschutz und Vertragsstrafen oder Ähnliches betreffen, erfolgt ausdrücklich keine Zustimmung zur Einbeziehung seitens der BA. Sofern der Bieter Herstellerlizenzbedingungen einbeziehen möchte, sind diese spätestens mit Angebotsabgabe der BA zur Prüfung vorzulegen. Diese Bedingungen müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache eingereicht werden. Der Inhalt der Nutzungsbedingungen darf den vorrangigen vertraglichen Nutzungsbedingungen nicht widersprechen. Sollten dennoch Widersprüche bestehen, gelten die vertraglichen Bestimmungen entsprechend ihrer Rangfolge (Vertragsbestandteile) vorrangig. Software-Asset-Management (SAM) der BA: Die BA betreibt ein Softwarelizenzmanagement. Dies beinhaltet eine sorgfältige Erhebung der hierfür benötigten Daten zum Zeit-punkt der Beschaffung. Für eine strukturierte und auswertfreundliche Übersicht verwendet die BA die Informationsbeistellungen aus dem Formblatt "Angaben zu Software-Nutzungsrechten" (siehe Anlage 5 der Leistungsbeschreibung). Der AN ist verpflichtet, nach erfolgtem Zuschlag das Formblatt "Angaben zu Software-Nutzungsrechten"getrennt für jedes im Leistungsverzeichnis aufgeführte Produkt, ggf. getrennt nach Lizenzarten, korrekt und vollständig auszufüllen. Die darin übermittelten Informationen müssen den in den Vergabeunterlagen, insbesondere den vertraglichen Bestimmungen, der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und dem Angebot des AN, enthaltenen Angaben entsprechen und dürfen hiervon nicht abweichen. Je beauftragtem Produkt und Lizenzart ist ein ausgefülltes Formblatt "Angaben zu Software-Nutzungsrechten" innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in elektronischer Form zu übersenden. Die Empfängeradresse wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Softwarepflege und Support: Der AN stellt der BA Pflege- und Supportleistungen des Herstellers, der Firma KESTRA, für die zeitlich befristet zu überlassenen Lizenzen während des Leistungszeitraumes zur Verfügung. Der Auftragnehmer kann auch zugleich der Hersteller sein. Der Leistungsumfang orientiert sich am "Service Level Agreement" des Herstellers. • Im Leistungszeitraum sind der BA erscheinende Ergänzungen und Verbesserungen des Produkts (z. B. durch kostenfreie Produkt-Updates, -Upgrades, -Patches, -Releases, Hotfixes) mit entsprechenden Anleitungen und Migrationsskripten zur fehlerfreien Integration (Paket Release-/Versionswechsel) unverzüglich und eigeninitiativ zur Verfügung zu stellen. Die BA entscheidet dann, ob diese eingesetzt werden. • Erbringung der Pflege- und Supportleistungen innerhalb der definierten Servicezeit Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) • Beseitigung von Fehlern (Bugs) gemäß der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten aus Kapitel 2.2.1 der Leistungsbeschreibung. Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten laufen innerhalb der Servicezeiten. Im Fehlerfall werden erforderlichen Log- und Fehlerdateien bereitgestellt, sofern die BA sicherstellen kann, dass darin keine personenbezogene bzw. personenbeziehbare Informationen enthalten sind. Während der Fehlerbehebung wird eine eng abgestimmte Vorgehensweise erwartet. • Bereitstellung eines englischsprachigen Supports zur Beantwortung von Fragen der BA (telefonisch / per E-Mail / per Online-Portal usw.) innerhalb der Servicezeiten. Art der Lieferung: Die Lieferung erfolgt auf Abruf (=Bestellung). Die Lieferung der Software (Lizenzkeys, Programmstände, etc.) erfolgt elektronisch. Hierfür ist ein Lieferzeitraum von 5 Arbeitstagen (ab Bestellung) einzuhalten, soweit in der Bestellung kein abweichender Liefertermin vorgesehen ist. Eine Webportal-Lösung eines Drittanbieters ist nicht zulässig. Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
Verlauf
- 29.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 09.01.2026 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
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