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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 04.12.2019

IP-Notruf – Umstellung von ISDN auf IP

Auftraggeber: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen · Hannover

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen hat den Auftrag für Telekommunikation am 24.09.2020 vergeben, Zuschlag an Telekom Deutschland GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

Telekom Deutschland GmbH Hannover

Summe
nicht plausibel
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
24.09.2020

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 05.10.2020.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Telekommunikation: IP-Notruf – Umstellung von ISDN auf IP
Wo
Niedersachsen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.10.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der Abschaltung der ISDN-Netze für die polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig sowie für den Zentralen Technikstandort in Hamburg die Umstellung der Notrufanschlüsse (Rufnummer: 110) auf Internet Protokoll (IP). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von Notrufanschlüssen zur Sicherstellung des Notrufs sowie die physikalische Anschaltung in Form eines Anschlusses mit knotendisjunkter und damit zwangsläufig auch kantendisjunkter Mehrwegeführung (Typ 3), die Anschaltung des Leitstellensprachdienstes sowie weitere …

Ganze Beschreibung lesen

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, dieses vertreten durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), beabsichtigt aufgrund der Abschaltung der ISDN-Netze für die polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig sowie für den Zentralen Technikstandort in Hamburg die Umstellung der Notrufanschlüsse (Rufnummer: 110) auf Internet Protokoll (IP). Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (mit einem Unternehmen) gem. § 14 Abs. 3 VSVgV über die Beschaffung von Notrufanschlüssen zur Sicherstellung des Notrufs sowie die physikalische Anschaltung in Form eines Anschlusses mit knotendisjunkter und damit zwangsläufig auch kantendisjunkter Mehrwegeführung (Typ 3), die Anschaltung des Leitstellensprachdienstes sowie weitere Serviceleistungen mit einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV), wobei sich das Land Niedersachsen das einseitige Recht (Option) vorbehält, die Rahmenvereinbarung nach Ablauf von 7 Jahren bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, da aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des Systems und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV). Darüber hinaus ist die Kompatibilität mit den vom Land Niedersachsen standardmäßig genutzten Kommunikationssystemen in Leitstellen „ICCS 3020“ und „3020 LifeX“ der Firma Frequentis AG herzustellen. Die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018, sind zu beachten und einzuhalten. Durch die Öffnungsklausel der gegenständlichen Rahmenvereinbarung sind auch die kommunalen Partner in den Kooperativen Leitstellen Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln und Lüneburg (Rufnummer: 112, E-Call) berechtigt (aber nicht verpflichtet), ebenfalls die entsprechenden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung für ihre Zwecke und ihren Bedarf abzurufen. Abrufberechtigte für Einzelabrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 2 S. 2 VSVgV sind: das Land Niedersachsen, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR, die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR), der Landkreis Hameln-Pyrmont und Landkreis Lüneburg.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE9

Verlauf

  1. 04.12.2019 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 05.10.2020 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Telekom Deutschland GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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