Interimsvereinbarung zur Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransport nach § 13 RettG NRW
Auftraggeber: Stadt Duisburg – Der Oberbürgermeister · Duisburg
Stadt Duisburg – Der Oberbürgermeister hat den Auftrag für Dienstleistungen in Stadt Duisburg am 09.06.2020 vergeben, Zuschlag an Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und DRK Kreisverband Duisburg e. V. Eingegangen: 1 Angebote je Los.
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 je Los Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 09.06.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 22.06.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Interimsvereinbarung zur Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransport nach § 13 RettG NRW
- Wo
- Stadt Duisburg, Duisburg, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.06.2020, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZwecks lückenloser Sicherstellung von Krankentransportleistungen und zur Abwendung eines andernfalls kurzfristig drohenden Leistungsausfalls hat die Stadt Duisburg 2 bestehende Verträge gem. § 12 Abs. 1 S. 3 RettG NRW in Interimsvereinbarungen gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW mit deutlich verkürzter Laufzeit bis zum 1. November 2020 umgewandelt. Während des Interimszeitraums wird der Bedarf in einem EU-weiten verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB neu an Dritte durch Abschluss von Vereinbarungen gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW vergeben.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- Stadt Duisburg
- Kreis
- Duisburg
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA12
Verlauf
- 22.06.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und DRK Kreisverband Duisburg e. V. erhalten.