Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
Auftraggeber: Niedersächsisches Landesamt für Soziales · Hildesheim
Niedersächsisches Landesamt für Soziales hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste im Landkreis Hildesheim am 25.03.2025 vergeben, Zuschlag an Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. und 17 weitere. Eingegangen: 0.
Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. Braunschweig
Diakonie Südheide gGmbH Celle
Betreuungsverein Cloppenburg e.V. Cloppenburg
Persönliche Hilfen e.V. Diepholz
Ostfriesische Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH Emden
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. Göttingen
AWO Region Hannover e.V. Hannover
Mein Weg! Soziale Hilfen GmbH Hildesheim
Neue Arbeit Lüneburg gGmbH Lüneburg
Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH Nordhorn
AWO Trialog Weser-Ems GmbH Oldenburg
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Osnabrück
Einzelunternehmen aus Bremen
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade gGmbH Stade
gemeinn. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven Wilhelmshaven
Lavie Reha gGmbH Königslutter
Ex + Job Arbeit und Freizeit GmbH Wunstorf
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. Osnabrück
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 0
- Zuschlag
- 25.03.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 29.05.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
- Wo
- Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 26 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer …
Ganze Beschreibung lesen
Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
26 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Hildesheim (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 03.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.04.2025 Ergebnis veröffentlicht
- 28.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Notwendigkeit der Erhöhung um 0,5 VZE erfolgte aufgrund der anfallenden Arbeiten, welche im Vorfeld nicht in dem Maße zu beziffern war.
- 29.05.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Es kann zu einer erhöhten, vorher nicht vorauszusehenden, Anzahl an Vorgängen, welche eine Erhöhung der VZE nötig machte.
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. und 17 weitere erhalten.
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