Implementierung einer Plattform für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement
Auftraggeber: Gesundheit Nord gGmbH · Bremen
Gesundheit Nord gGmbH hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Bremen am 30.07.2025 vergeben, Zuschlag an x-tention Informationstechnologie GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.168.798,55 €. Eingegangen: 1 Angebot.
x-tention Informationstechnologie GmbH Wels
- Summe
- 1.168.798,55 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 30.07.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 03.08.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Implementierung einer Plattform für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement
- Wo
- Bremen
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungÜber das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fordern und fördern Bund und Länder den Ausbau der digitalen Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der in der KHZG-Richtlinie (Fördertatbestände 2 bis 6) geforderten digitalen Dienste droht den Krankenhäusern ab 2025 ein Abschlag von 2% auf die Erlöse aller voll- und teilstationären Fälle. Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) betrachtet das KHZG als Chance und forciert den Ausbau der digitalen Infrastruktur über die Etablierung eines Programms KHZG 2025. Zum Erhalt der Fördergelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat die GeNo die eigenen Handlungsfelder identifiziert, die Erkenntnisse in richtlinienkonforme Förderanträge überführt und die Förderanträge in den Fördertatbeständen 2 (Patientenportal), 3 (Einführung strukturierter, digitaler Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen), 5 (Digitale …
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Über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fordern und fördern Bund und Länder den Ausbau der digitalen Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der in der KHZG-Richtlinie (Fördertatbestände 2 bis 6) geforderten digitalen Dienste droht den Krankenhäusern ab 2025 ein Abschlag von 2% auf die Erlöse aller voll- und teilstationären Fälle. Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) betrachtet das KHZG als Chance und forciert den Ausbau der digitalen Infrastruktur über die Etablierung eines Programms KHZG 2025. Zum Erhalt der Fördergelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat die GeNo die eigenen Handlungsfelder identifiziert, die Erkenntnisse in richtlinienkonforme Förderanträge überführt und die Förderanträge in den Fördertatbeständen 2 (Patientenportal), 3 (Einführung strukturierter, digitaler Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen), 5 (Digitale Medikation) und 6 (Digitale Leistungsanforderung) gestellt. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 2 (Patientenportale; §19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen Programms im KHZG umgesetzt. Das Ziel aller Maßnahmen im Fördertatbestand 2 ist die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement zu fördern, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen. Die Richtlinie gliedert den Fördertatbestand 2 in ein digitales Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlass- und Überleitungsmanagement. Es wird klargestellt, dass zur Erreichung der Förderfähigkeit grundsätzlich alle Muss-Anforderungen erfüllt, werden müssen, wenngleich dies mit verschiedenen Systemen im Sinne eines "interoperablen Maßnahmenbündels" erreicht werden kann. Das hier beschriebene Vorhaben bezieht sich auf das Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Die Gesundheit Nord beabsichtigt die Beschaffung und Einführung einer Plattform für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Gemäß der Förderrichtlinie nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Fördertatbestand 2) sind die funktionalen Anforderungen für die Auswahl einer digitalen Plattform für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement zu erfüllen und zu bestätigen.
Erfüllungsort
Verlauf
- 17.06.2025 Direktvergabe angekündigt
- 03.08.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat x-tention Informationstechnologie GmbH erhalten, Summe 1.168.798,55 €.
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