Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen in derGemeinschaftsunterkunft sowie in Einzelwohneinheiten im Stadtgebiet Naumburg
Auftraggeber: Burgenlandkreis · Naumburg (Saale)
Burgenlandkreis hat einen Auftrag für Gebäudereinigung im Burgenlandkreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.03.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gebäudereinigung: Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen in derGemeinschaftsunterkunft sowie in Einzelwohneinheiten im Stadtgebiet Naumburg
- Wo
- Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 21.03.2024, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungRegelmäßig wiederkehrende Aufgaben und Überwachung Der Hausmeister hat das Außengelände sowie die Bebauungen der Gemeinschaftsunterkunft technisch zu überwachen und sich täglich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Abweichungen vom Normalbetrieb sind der Heimleitung und der Migrationsagentur unverzüglich zu melden. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben des Hausmeisters gehören folgende Tätigkeiten: a) Täglicher Schließ- und Kontrolldienst im Objekt sowie Funktionskontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in Abwesenheit des Wachdienstes. b) Tägliche Übergabe an die Sozialarbeiter/innen vor Ort. Informationsaustausch bei Vorkommnissen und Problemen. c) Überprüfung, Bedienung bzw. Regulierung der Heizungs-, Wasser- und elektrotechnischen Anlagen- ausgenommen die Arbeiten, die zwingend durch Fachfirmen auszuführen sind. d) Meldung von baulichen Schäden, Mängeln und …
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Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben und Überwachung Der Hausmeister hat das Außengelände sowie die Bebauungen der Gemeinschaftsunterkunft technisch zu überwachen und sich täglich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Abweichungen vom Normalbetrieb sind der Heimleitung und der Migrationsagentur unverzüglich zu melden. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben des Hausmeisters gehören folgende Tätigkeiten: a) Täglicher Schließ- und Kontrolldienst im Objekt sowie Funktionskontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in Abwesenheit des Wachdienstes. b) Tägliche Übergabe an die Sozialarbeiter/innen vor Ort. Informationsaustausch bei Vorkommnissen und Problemen. c) Überprüfung, Bedienung bzw. Regulierung der Heizungs-, Wasser- und elektrotechnischen Anlagen- ausgenommen die Arbeiten, die zwingend durch Fachfirmen auszuführen sind. d) Meldung von baulichen Schäden, Mängeln und notwendigen Reparaturen, die nicht durch das Hausmeisterpersonal eigenständig bearbeitet werden können, an die Migrationsagentur des Burgenlandkreises. e) Regelmäßige Reinigungsarbeiten auf dem Gelände einschließlich Grünanlagen. Dazu gehört auch die tägliche Müllbeseitigung. f) Teilnahme an Arbeitsbesprechungen mit der Heimleitung bei Bedarf. g) Kontrolltätigkeiten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. h) Der Hausmeister ist zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen in der Gemeinschaftsunterkunft und deren Behandlung. i) Der Hausmeister bietet Unterstützung bei Veranstaltungen, beim Herrichten von Räumlichkeiten u. Ä. ( Möbeltransport und Transport von anderen Einrichtungsgegenständen). Durchführung von Reparaturen und Dienstgängen Der Aufgabenbereich des Hausmeisters umfasst die selbständige Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die keine gesetzlich geforderten Fachkenntnisse erfordern. Kleinere Tischler-, Glaser-, Maler-, Maurer-, Fußboden-, Schlosser- und Installationsarbeiten sind vom Hausmeister auszuführen. Dazu zählen unter anderem auch Reparaturen an Sanitäranlagen, die Beseitigung von Verstopfungen und der Austausch von Leuchtmitteln. Durch den Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass Arbeits- und Verbrauchsmaterialien eigenverantwortlich unter Zuhilfenahme eines geeigneten Fahrzeugs beschafft werden. Das eingesetzte Personal muss im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Der Hausmeister überwacht und kontrolliert Reparaturen und Arbeiten, die durch Fremdfirmen in und an den Objekten durchgeführt werden und vergleicht die Ausführung der Arbeiten mit der Vorgabe des Auftraggebers (einschließlich der Gebäudereinigung). Pflege von Außenanlagen Im Außenbereich hat die Säuberung der zum Objekt gehörenden Platz- und Wegeflächen nach Bedarf inkl. der Befreiung von Unkräutern zu erfolgen. In den Herbstmonaten ist etwaig anfallendes Laub von den Platz- und Wegeflächen zu entfernen. Winterdienst Bei Eintreten von Schnee- und Eisglätte sind die Hauszugänge und die Geh- und Zufahrtswege zu räumen und mit Streugut abzustumpfen. Die öffentlichen Gehwege außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber im Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Anliegerpflichten, sind ebenfalls gemäß der Straßenreinigungssatzung von Schnee- und Eisglätte zu befreien und mit Streugut abzustumpfen. Die Beschaffung und Bevorratung des Streugutes erfolgen durch den Hausmeister auf Kosten des Auftraggebers. Nach der Schneeschmelze ist das Streugut wieder zu entfernen. Abfallentsorgung Abfall- und Wertstoffcontainer sind termingerecht an den dafür vorgesehenen Abholplätze bereitzustellen und nach erfolgter Entleerung zurückzubringen. Der Sammelplatz zur Abfallentsorgung ist ständig sauber zu halten. Die Wertstoffbehälter sind auf Sortenreinheit zu kontrollieren. Bei Problemen mit der Müllentsorgung ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftragnehmer achtet außerdem darauf, dass die Tonnen im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung nur abgefahren werden, wenn dies notwendig ist. Es ist eine Trennung der Abfälle nach ökologischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Bei Bedarf ist nach Abstimmung mit der Migrationsagentur zur Sperrmüllentsorgung (Verschrottung von alten Möbeln etc.) ein Container zu bestellen, zu bestücken und die Entsorgung einzuleiten. Aus hygienischen und brandschutztechnischen Gründen dürfen Dachböden, Keller, Flure, Treppenhaus und Abstellräume nicht zur Unterbringung von Sperrmüll genutzt werden. Die Kontrolle der Einhaltung der vorgenannten Anweisungen obliegt dem Hausmeister.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Burgenlandkreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 07.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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