Handelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft
Auftraggeber: Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Beschaffungsamt des BMI hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Bonn am 18.04.2017 vergeben, Zuschlag an COMPAREX AG. Eingegangen: 6 Angebote.
COMPAREX AG Leipzig
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6
- Zuschlag
- 18.04.2017
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 04.01.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Handelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.01.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungHandelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages zur Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft. Der Bedarf soll durch standardisierte Leistungen abgedeckt und über das Kaufhaus des Bundes (KdB) bereitgestellt werden. Unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses muss für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 01.06.2016 (nahtloser Anschluss an den zum 31.05.2016 ablaufenden alten Rahmenvertrag) durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers MICROSOFT (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Themen adressiert: — …
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Handelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages zur Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft. Der Bedarf soll durch standardisierte Leistungen abgedeckt und über das Kaufhaus des Bundes (KdB) bereitgestellt werden. Unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses muss für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 01.06.2016 (nahtloser Anschluss an den zum 31.05.2016 ablaufenden alten Rahmenvertrag) durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers MICROSOFT (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Themen adressiert: — Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers, — Software-Pflege, — Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers, — Lizenz-Beratung und Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber, — Auftragnehmerseitige Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software, gleich über welche vertragliche Konstruktion der Besteller alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Der spätere Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Besteller diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell), diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet. Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die die Besteller hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken, insbesondere von Seiten des Lizenzgebers, freistellen. Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage (Leistungsverzeichnis) explizit und abschließend beschrieben. Weiterhin werden in sehr kleinem Umfang Microsoft Windows Betriebssystemvollversionen benötigt. Nach Zuschlag ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen, die optional zweimal um ein Jahr verlängert werden kann. Die Leistungen die der Auftragnehmer zu erbringen hat, sind unter II.2.1) dargestellt.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 04.01.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat COMPAREX AG erhalten.
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