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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 11.07.2024

Gutachten zur Konditionierung ganzer Brennelemente in Projekten zur Endlagerbehälterentwicklung

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Gutachten zur Konditionierung ganzer Brennelemente in Projekten zur Endlagerbehälterentwicklung“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 15.08.2024, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gutachten zur Konditionierung ganzer Brennelemente in Projekten zur Endlagerbehälterentwicklung
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 15.08.2024, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.08.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist gemäß § 8 Abs.1 S 1 Standortauswahlgesetz (StandAG) die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Ver-trauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird in § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für das NBG in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens insbesondere bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) geregelt. Dieses Einsichtsrecht bezieht sich wegen der Geltung des sog. materiellen Aktenbegriffs unabhängig vom Speichermedium auf die funktionelle Zuordnung zum Verfahren, also auch auf elektronische Akten und Daten. Weiterhin wird das NBG in § 8 Abs. 4 S. 3 StandAG ermächtigt, „sich durch Dritte wissen-schaftlich beraten (zu) lassen“. Dies ermöglicht es dem NBG, sich im …

Ganze Beschreibung lesen

Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist gemäß § 8 Abs.1 S 1 Standortauswahlgesetz (StandAG) die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Ver-trauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird in § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für das NBG in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens insbesondere bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) geregelt. Dieses Einsichtsrecht bezieht sich wegen der Geltung des sog. materiellen Aktenbegriffs unabhängig vom Speichermedium auf die funktionelle Zuordnung zum Verfahren, also auch auf elektronische Akten und Daten. Weiterhin wird das NBG in § 8 Abs. 4 S. 3 StandAG ermächtigt, „sich durch Dritte wissen-schaftlich beraten (zu) lassen“. Dies ermöglicht es dem NBG, sich im Laufe des Standortauswahlverfahrens bei Bedarf jederzeit erforderliche wissenschaftliche Unterstützung einzuholen. Nur so kann das Vertrauen der Bürger*innen und damit ein breiter gesellschaftlicher Konsens ermöglicht werden. In einer Akteneinsicht bei der BGE am 06. Juni 2023 durch die Geschäftsstelle des NBG mit begleitenden Mitgliedern des NBG wurde deutlich, dass in den zu entwickelnden Konzepten der Endlagerbehälter (ELB) davon ausgegangen werden soll, dass die ELB ganze Brennelemente aufnehmen und keine Vereinzelung von Brennelementen bei der Konditionierung (wie z.B. noch im Pollux- und mKBS-3-Konzept) stattfinden soll. Diese Entschei-dung hat auf die aktuell laufenden intensiven Arbeiten der BGE zur Entwicklung von ELB-Konzepten große und direkte Auswirkungen. Ein entsprechendes Projekt mit Partnern der BGE wird für Kristallingestein seit April 2022 durchgeführt („ELBRock“). Für Tongestein („ELBTon“) wurde ein Projekt kürzlich vergeben, für Steinsalz („ELBSalt“) ist eine entsprechende Ausschreibung bereits weit fortgeschritten. Aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung der BGE hat das NBG sich mit Beschluss vom 4. Juli 2023 zur Begutachtung dieser Entscheidung der BGE ausgesprochen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 11.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 19.08.2024 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Zuschläge dieses Auftraggebers

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