Gutachten „Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung durch Bund und Länder“
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Zentrale Vergabestelle · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für „Gutachten „Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung durch Bund und Länder““ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 11.05.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gutachten „Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung durch Bund und Länder“
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 11.05.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.04.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAngesichts des sich bereits spürbar vollziehenden und schnell fortschreitenden Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle Fördermaßnahmen und „Leuchtturm“-Vorhaben in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und natürlicher Klima-schutz nicht mehr aus. Nach Ansicht des Bundes und der Umweltministerkonferenz (UMK) ist es vielmehr dringend geboten, die Finanzierung in diesem Bereich neu aufzustellen. Die UMK hält die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz grundsätz-lich für geeignet, um auf den erheblichen Finanzierungs- und Koordinierungsbedarf insbeson-dere in den Bereichen der Klimaanpassung, des Naturschutzes und des natürlichen Klima-schutzes zu reagieren. Sie verweist dabei auf die räumlichen und inhaltlichen Grenzen bestehender Instrumente einer gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung und auf die Notwendigkeit, die Beteiligung der …
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Angesichts des sich bereits spürbar vollziehenden und schnell fortschreitenden Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle Fördermaßnahmen und „Leuchtturm“-Vorhaben in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und natürlicher Klima-schutz nicht mehr aus. Nach Ansicht des Bundes und der Umweltministerkonferenz (UMK) ist es vielmehr dringend geboten, die Finanzierung in diesem Bereich neu aufzustellen. Die UMK hält die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz grundsätz-lich für geeignet, um auf den erheblichen Finanzierungs- und Koordinierungsbedarf insbeson-dere in den Bereichen der Klimaanpassung, des Naturschutzes und des natürlichen Klima-schutzes zu reagieren. Sie verweist dabei auf die räumlichen und inhaltlichen Grenzen bestehender Instrumente einer gemeinsamen Bund-Länder-Finanzierung und auf die Notwendigkeit, die Beteiligung der Umweltverwaltungen im Rahmen solcher Instrumente zu stärken. Sie hat den Bund gebeten, zu prüfen, ob das Instrument einer Gemeinschaftsaufgabe auch aus seiner Sicht geeignet ist, und über den Sachstand zu berichten. Die Kompetenzen von Bund und Ländern sind nach dem Grundgesetz (GG) zunächst getrennt. Die Aufgaben Klimaanpassung und Naturschutz fallen zu erheblichen Teilen in die Kompetenz der Länder. Die Finanzierungsverantwortlichkeit nach dem GG folgt grundsätzlich der Verwaltungskompetenz. Jedoch räumt das GG dem Bund wegen seiner gesamtstaatlichen und gesamtwirtschaftlichen Verantwortung Kompetenzen zur Mitfinanzierung von Länderaufgaben ein, z. B. die Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91a GG. Der Bund beabsichtigt, sich stärker als bisher auch an der Verantwortung der Länder und Gemeinden für Klimaanpassung und Naturschutz zu beteiligen, nachdem er bereits mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme in eigener Verantwortung fördert. Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukle-are Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als Auftraggeberin (AG’in), plant daher ein Gutachten, in der/die Auftragnehmer*in (AN) rechtlich prüfen soll, wieweit das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe und ggf. andere Instrumente geeignet sind, die gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes durch Bund und Länder zu ermöglichen und Empfehlungen auszusprechen, und welche Rechtsänderungen dafür erforderlich wären. Hieran schließen sich weitere darauf aufbauende Leistungen an.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 06.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 25.04.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben