Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.09.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel FE 03.0641/2023/FGB - Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 24.09.2024, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFE 03.0641/2023/FGB „Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts“ Das Erkennen und Bekämpfen von Unfallhäufungsstellen sind bundesweit Aufgaben der Unfallkommissionen. Die meisten Bundesländer legen dabei das FGSV-Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen zugrunde. In diesem Merkblatt werden auch Grenzwerte definiert, ab welchem Unfallgeschehen eine Unfallhäufung vorliegt. Das Merkblatt von 2012 wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass die bislang für innerörtliche Unfallhäufungsstellen angelegten Grenzwerte insbesondere für größere Städte nicht geeignet sind. Die im Merkblatt genannten Grenzwerte für Unfallhäufungen gehen in weiten Teilen auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens FE 03.423/2007/FGB „Überprüfung und Verbesserung der Grenzwerte zum Erkennen von Unfallhäufungen im Straßennetz“ zurück. Hier zeigten sich bereits deutliche …
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FE 03.0641/2023/FGB „Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts“ Das Erkennen und Bekämpfen von Unfallhäufungsstellen sind bundesweit Aufgaben der Unfallkommissionen. Die meisten Bundesländer legen dabei das FGSV-Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen zugrunde. In diesem Merkblatt werden auch Grenzwerte definiert, ab welchem Unfallgeschehen eine Unfallhäufung vorliegt. Das Merkblatt von 2012 wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass die bislang für innerörtliche Unfallhäufungsstellen angelegten Grenzwerte insbesondere für größere Städte nicht geeignet sind. Die im Merkblatt genannten Grenzwerte für Unfallhäufungen gehen in weiten Teilen auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens FE 03.423/2007/FGB „Überprüfung und Verbesserung der Grenzwerte zum Erkennen von Unfallhäufungen im Straßennetz“ zurück. Hier zeigten sich bereits deutliche Einflüsse unterschiedlicher Verfahrensweisen bei der Aufnahme und Aufbereitung von Verkehrsunfällen (insbesondere der Unfälle mit Sachschaden) auf die Anzahl der zu ermittelnden Unfallhäufungsstellen. Eine bereitere Datengrundlage erscheint vorteilhaft. Nicht untersucht wurde außerdem der Einfluss der räumlichen Größe der untersuchten Verkehrsanlagen bzw. einschließlich einer Gliederung in Teilknotenpunkte- oder -bereiche. Eine Überprüfung der Grenzwerte für innerörtliche Unfallhäufungsstellen und -linien auf Aktualität ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zunahme des Rad- und Fußverkehrs und der Anwendung in Großstädten erforderlich. Im Rahmen der Forschungsarbeit sollte ferner geprüft werden, ob der Fokus bei der Erkennung von Unfallhäufungsstellen in Großstädten ggf. noch stärker auf eventuelle Gleichartigkeiten der Unfälle gerichtet werden sollte. Hierbei ist insbesondere der Radverkehr als die Art der Verkehrsbeteiligung zu nennen, deren Bedeutung insbesondere im großstädtischen Bereich kontinuierlich zunimmt. Dies schlägt sich auch unmittelbar in entsprechenden Entwicklungen des Unfallgeschehens nieder.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 30.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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