Grenzausgleichssystem (CBAM): Beratung in Fragen der Konzeption und Umsetzung des Überwachungs-, Berichtserstattungs- und Verifizierungsmechanismus
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Zentrale Vergabestelle im Referat Z 1.5 · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Zentrale Vergabestelle im Referat Z 1.5 hat einen Auftrag für „Grenzausgleichssystem (CBAM): Beratung in Fragen der Konzeption und Umsetzung des Überwachungs-, Berichtserstattungs- und Verifizierungsmechanismus“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 15.12.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Grenzausgleichssystem (CBAM): Beratung in Fragen der Konzeption und Umsetzung des Überwachungs-, Berichtserstattungs- und Verifizierungsmechanismus
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 15.12.2023, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.11.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel des Projektes ist die Analyse möglicher Schwachstellen bei der Berechnung und Überwachung sowie beim Nachweis grauer Emissionen in CBAM-Produkten und die Entwicklung von Lösungsansätzen zu den im Folgenden aufgeführten ausgewählten Problemstellungen: Nach Artikel 3 (2) im Regelwerk der Implementierung (siehe oben) müssen berichtserstattende Anmelder Informationen über die Anlage bzw. die Anlagen, in denen die Waren hergestellt werden, liefern. Diese Eigenangabe zur Anlagenherkunft des Produkts ist noch kein verlässlicher Nachweis. Bei der Verifizierung durch Prüfstellen oder der Überprüfung durch Behörden müssen diese Angaben durch zusätzliche Unterlagen belegbar sein. Neben der allgemeinen Nachweisführung über die Emissionen der Vorkette, soll insb. die Ermittlung der sog. indirekten Emissionen (aus der Nutzung von Strom) und deren geeigneten Nachweisführung betrachtet werden. …
Ganze Beschreibung lesen
Ziel des Projektes ist die Analyse möglicher Schwachstellen bei der Berechnung und Überwachung sowie beim Nachweis grauer Emissionen in CBAM-Produkten und die Entwicklung von Lösungsansätzen zu den im Folgenden aufgeführten ausgewählten Problemstellungen: Nach Artikel 3 (2) im Regelwerk der Implementierung (siehe oben) müssen berichtserstattende Anmelder Informationen über die Anlage bzw. die Anlagen, in denen die Waren hergestellt werden, liefern. Diese Eigenangabe zur Anlagenherkunft des Produkts ist noch kein verlässlicher Nachweis. Bei der Verifizierung durch Prüfstellen oder der Überprüfung durch Behörden müssen diese Angaben durch zusätzliche Unterlagen belegbar sein. Neben der allgemeinen Nachweisführung über die Emissionen der Vorkette, soll insb. die Ermittlung der sog. indirekten Emissionen (aus der Nutzung von Strom) und deren geeigneten Nachweisführung betrachtet werden. Damit eng verbunden sind Fragestellungen in Bezug auf die Anforderungen an die Verifizierung und Beaufsichtigung der Prüfstellen. Das Gutachten wird parallel zu den laufenden Arbeiten einer von der EU Kommission eingerichteten Arbeitsgruppe erstellt. Die Aufgaben können daher auch Beiträge zu einer Kommentierung von Dokumenten der EU Kommissionumfassen, die bei Bedarf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. . Die Leistung gliedert sich in die folgenden Arbeitspakete: . Arbeitspaket 1: Erarbeitung einer Methode zur Ermittlung der indirekten Emissionen eines Produkts Arbeitspaket 2: Identifikation von Möglichkeiten zum Nachweis der Herkunft eines Produkts aus einer konkreten Anlage Arbeitspaket 3: Definition und Entwicklung von Verifizierungs- und Akkreditie-rungsanforderungen für eine erfolgreiche Ausgestaltung des MRV(A)-Systems für CBAM Arbeitspaket 4: Ad-hoc Fragestellung
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 19.10.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 29.11.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben