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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 21.06.2024

Gebäudeinnenreinigung und Glas- und Fensterreinigung in dem Dienstgebäude des Amtsgerichts Salzwedel

Auftraggeber: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg hat den Auftrag für „Gebäudeinnenreinigung und Glas- und Fensterreinigung in dem Dienstgebäude des Amtsgerichts Salzwedel“ in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 21.06.2024), Zuschlag an Einzelunternehmen aus Hansestadt Gardelegen.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Hansestadt Gardelegen

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
21.06.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.06.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gebäudeinnenreinigung und Glas- und Fensterreinigung in dem Dienstgebäude des Amtsgerichts Salzwedel
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.06.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- sowie Glasreinigungsleistungen) für das Amtsgericht Salzwedel. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.07.2024 und endet zum 30.06.2027. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.01.2027 für das Optionsjahr 2027/2028 und b) bis zum 31.01.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.06.2029. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein …

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Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- sowie Glasreinigungsleistungen) für das Amtsgericht Salzwedel. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.07.2024 und endet zum 30.06.2027. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.01.2027 für das Optionsjahr 2027/2028 und b) bis zum 31.01.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.06.2029. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2029 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Reinigungsleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von weiteren Gründen ordentlich zu kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 21.06.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Hansestadt Gardelegen erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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